Personalabbau bei Unify 2014
erstellt von Anonymous User
—
zuletzt verändert:
27.01.2021 12:14
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Anonymous User hat geschrieben:
Dies ist vertraglich eindeutig geregelt, Siemens lässt sich doch nicht die Butter vom Brot nehmen
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Wie kann die Sicherheit der Zahlungen erreicht werden. 19 Monate beE und die Zeit bis zum 1.10. Wie kann der Zeitraum von 27 Monate abgesichert werden, dass Unify auch die Zahlungen leistet?
Ganz einfach, wenn mindestens 90% unterschreiben, dann reichen die 300 Mio. von Siemens definitiv aus
Und wer sagt, dass Siemens in 12 Monate noch Anteile von Unify hat?
Bei erreichen des Quorums zahlt Siemens dieses Handgeld komplett, damit die Massnahme umgesetzt werden kann. Ich habe mehr Befürchtungen davor, dass die GF oder DD sich daran bedient, jedoch für andere Zwecke ...
Dies ist vertraglich eindeutig geregelt, Siemens lässt sich doch nicht die Butter vom Brot nehmen
Anonymous User hat geschrieben:
Nein! Niemals! lol hat doch auch schon bei der Gores Erpressung so hervorragend geklappt. Gores liegt ja immer noch vor Schmerzen am Boden - vor lauter Lachkrämpfen...
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Wie kann die Sicherheit der Zahlungen erreicht werden. 19 Monate beE und die Zeit bis zum 1.10. Wie kann der Zeitraum von 27 Monate abgesichert werden, dass Unify auch die Zahlungen leistet?
Ganz einfach, wenn mindestens 90% unterschreiben, dann reichen die 300 Mio. von Siemens definitiv aus
Und wer sagt, dass Siemens in 12 Monate noch Anteile von Unify hat?
Bei erreichen des Quorums zahlt Siemens dieses Handgeld komplett, damit die Massnahme umgesetzt werden kann. Ich habe mehr Befürchtungen davor, dass die GF oder DD sich daran bedient, jedoch für andere Zwecke ...
Dies ist vertraglich eindeutig geregelt, Siemens lässt sich doch nicht die Butter vom Brot nehmen
Nein! Niemals! lol hat doch auch schon bei der Gores Erpressung so hervorragend geklappt. Gores liegt ja immer noch vor Schmerzen am Boden - vor lauter Lachkrämpfen...
Anonymous User hat geschrieben:
Schön für dich, jetzt kommen dafür andere wehwechen; dein Kommentar gehört allerdings nicht in dieses Forum, es geht hier um die ernst gemeinten Interessen der Unify MA
Ikke bin nu in Rente jejangen. Det Orbetsleben hob ikke hinter mir. Bin ikke froh, dat de Scheiße hinner mir liegt.
Schön für dich, jetzt kommen dafür andere wehwechen; dein Kommentar gehört allerdings nicht in dieses Forum, es geht hier um die ernst gemeinten Interessen der Unify MA
Anonymous User hat geschrieben:
Schön für dich, jetzt kommen dafür andere wehwechen; dein Kommentar gehört allerdings nicht in dieses Forum, es geht hier um die ernst gemeinten Interessen der Unify MA
Ikke bin nu in Rente jejangen. Det Orbetsleben hob ikke hinter mir. Bin ikke froh, dat de Scheiße hinner mir liegt.
Schön für dich, jetzt kommen dafür andere wehwechen; dein Kommentar gehört allerdings nicht in dieses Forum, es geht hier um die ernst gemeinten Interessen der Unify MA
Anonymous User hat geschrieben:
Mach Dir doch m al den Spaß und bemüh unseren wahren Freund Google Sieh mal unter Prozeßkostenrechner nach. Bei einem Streitwert von 250.000 Euro sind für Dich in der ersten Instanz 8.830,46 Euronen, in der zweiten Instanz dann zusätzlich ca 21800 Euro und fals Du es wegen der Bedeuting des Falles (Dämlichkeit bis ins BAG schaffst) nochmals ca 27.400 Euro fällig, da Du ja die 2. und 3. Insstanz verlieren wirst. Ein guter Anwalt wird da wohl einen Nettostundensatz von 300 und Mehr Euro vereinbaren. Wenn Du also do dämlich bist und trotzdem klagst, dass hast Du zuerst 250.000 euro, die Du wegen Eigenkündigung nicht erhalten hast noch zusätzlich so mindestens 30.000 euro zusätzlich nur fürs Ego und Deiner Dämlichkeit nachgeworfen. Eine Anständige Rechtsschutzversicherung wird diesen Fall wohl nicht so führen. Du kannst Dich ja sicherheitshalber mal in der PA erkundigen, ob Du ein Angebot erhälst. Die Lacher sind Dir so oder so sicher auf Deiner Seite..... Du hast da einzig eine Chance, wenn Du nachweislich einen Betreuer (Gerichtl) zu diesem Zeitpunkt hattest, dann ist Deine Unterschrift ungültig und könnte über den Betreuer angefochten werden.... Abei so ein Fall eines Arbeitnehmers ist mir noch nicht untergekommen... lol hellaf
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Ich hatte bereits zum 30.04. gekündigt. Werde die Kündigung jetzt zurückziehen, damit ich auch noch die Abfindung mitnehmen kann. Drückt mir die Daumen. Immerhin geht es um 32 Monatsgehälter.
Dann viel Glück. Ich glaube nicht dass das klappt
Dann klage ich auf Wiedereinstellung. Mal schauen wer am längeren Hebel sitzt.
Eh hallo wo sind wir denn? Wenn Du klagst, must Du dies substantiziert also genau machen. Wie willst Du das Begründen? Vor allem bist Du als Kläger in der BEweislast. Es reicht nicht aus zu sagen die haben mich hintergangen. Es steht jedem frei zu kündigen wann immer er will. Warum hast Du gekündigt? Hattest Du eine neue Stelle? Wenn ja, Gratulation, sei froh das es so ist. Deine vorzeitige Eigenkündigung must Du wohl letztendlich als "teuere Lebenserfahrung" abspeichern. Genauso wie diejenigen, die nicht rechtzeitig Gewerkschaftsmitglieder wurden. Geiz ist Geil macht sich am Ende des Tages nicht bezahlt, es ist nicht sexy, sondern es kostet meist nur Geld. In Deinem fall eben extrem viel Geld. LOass Dich doch mal von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, frage nach, was eine Erstberatung kostet. Wenn er seriös ist, dann wird er Dir von einer Klage abraten.Aber mal ehrlich, es ist schon erstaunlich, wieviele "Träumer" es denn noch seit 2003 gibt. Du bist nun aufgewacht, Gratulatuion, wohl bezüglich Geld etwas spät. Aber überlege mal, wenn Du bereits einen Anschlußjob hast, dann sei Glücklich und halte vor allem den Mund bezüglich Klage gegen den alten Arbeitgeber bei Deinem Neuen Arbeitgeber, denn dort hast Du noch die Probezeit zu bestehen. Die Lacher sind sicherlich auf Deiner Seite...... lol.. (beim Arbeitgeber).
Naja. Es geht hier für mich um gut 250.000 Euro. Das lasse ich nicht auf sich beruhen. Zur Not setzte ich mich wieder in die Hofmannstraße und sitze meine Zeit ab. Ich bin geduldig. Das Geld steht mir zu. Mein Anwalt freut sich schon.
Mach Dir doch m al den Spaß und bemüh unseren wahren Freund Google Sieh mal unter Prozeßkostenrechner nach. Bei einem Streitwert von 250.000 Euro sind für Dich in der ersten Instanz 8.830,46 Euronen, in der zweiten Instanz dann zusätzlich ca 21800 Euro und fals Du es wegen der Bedeuting des Falles (Dämlichkeit bis ins BAG schaffst) nochmals ca 27.400 Euro fällig, da Du ja die 2. und 3. Insstanz verlieren wirst. Ein guter Anwalt wird da wohl einen Nettostundensatz von 300 und Mehr Euro vereinbaren. Wenn Du also do dämlich bist und trotzdem klagst, dass hast Du zuerst 250.000 euro, die Du wegen Eigenkündigung nicht erhalten hast noch zusätzlich so mindestens 30.000 euro zusätzlich nur fürs Ego und Deiner Dämlichkeit nachgeworfen. Eine Anständige Rechtsschutzversicherung wird diesen Fall wohl nicht so führen. Du kannst Dich ja sicherheitshalber mal in der PA erkundigen, ob Du ein Angebot erhälst. Die Lacher sind Dir so oder so sicher auf Deiner Seite..... Du hast da einzig eine Chance, wenn Du nachweislich einen Betreuer (Gerichtl) zu diesem Zeitpunkt hattest, dann ist Deine Unterschrift ungültig und könnte über den Betreuer angefochten werden.... Abei so ein Fall eines Arbeitnehmers ist mir noch nicht untergekommen... lol hellaf
Anonymous User hat geschrieben:
MIt "Betreuer" würde ich aufpassen.Erstens musst Du dich als Unmündig erklären und zweitens als Nicht Unterschriftsberechigt am Tag der Unterzeichnung. Da erhältst Du einen Vormund auf Lebenszeit + vielleicht deine 250.000€
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Ich hatte bereits zum 30.04. gekündigt. Werde die Kündigung jetzt zurückziehen, damit ich auch noch die Abfindung mitnehmen kann. Drückt mir die Daumen. Immerhin geht es um 32 Monatsgehälter.
Dann viel Glück. Ich glaube nicht dass das klappt
Dann klage ich auf Wiedereinstellung. Mal schauen wer am längeren Hebel sitzt.
Eh hallo wo sind wir denn? Wenn Du klagst, must Du dies substantiziert also genau machen. Wie willst Du das Begründen? Vor allem bist Du als Kläger in der BEweislast. Es reicht nicht aus zu sagen die haben mich hintergangen. Es steht jedem frei zu kündigen wann immer er will. Warum hast Du gekündigt? Hattest Du eine neue Stelle? Wenn ja, Gratulation, sei froh das es so ist. Deine vorzeitige Eigenkündigung must Du wohl letztendlich als "teuere Lebenserfahrung" abspeichern. Genauso wie diejenigen, die nicht rechtzeitig Gewerkschaftsmitglieder wurden. Geiz ist Geil macht sich am Ende des Tages nicht bezahlt, es ist nicht sexy, sondern es kostet meist nur Geld. In Deinem fall eben extrem viel Geld. LOass Dich doch mal von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, frage nach, was eine Erstberatung kostet. Wenn er seriös ist, dann wird er Dir von einer Klage abraten.Aber mal ehrlich, es ist schon erstaunlich, wieviele "Träumer" es denn noch seit 2003 gibt. Du bist nun aufgewacht, Gratulatuion, wohl bezüglich Geld etwas spät. Aber überlege mal, wenn Du bereits einen Anschlußjob hast, dann sei Glücklich und halte vor allem den Mund bezüglich Klage gegen den alten Arbeitgeber bei Deinem Neuen Arbeitgeber, denn dort hast Du noch die Probezeit zu bestehen. Die Lacher sind sicherlich auf Deiner Seite...... lol.. (beim Arbeitgeber).
Naja. Es geht hier für mich um gut 250.000 Euro. Das lasse ich nicht auf sich beruhen. Zur Not setzte ich mich wieder in die Hofmannstraße und sitze meine Zeit ab. Ich bin geduldig. Das Geld steht mir zu. Mein Anwalt freut sich schon.
Mach Dir doch m al den Spaß und bemüh unseren wahren Freund Google Sieh mal unter Prozeßkostenrechner nach. Bei einem Streitwert von 250.000 Euro sind für Dich in der ersten Instanz 8.830,46 Euronen, in der zweiten Instanz dann zusätzlich ca 21800 Euro und fals Du es wegen der Bedeuting des Falles (Dämlichkeit bis ins BAG schaffst) nochmals ca 27.400 Euro fällig, da Du ja die 2. und 3. Insstanz verlieren wirst. Ein guter Anwalt wird da wohl einen Nettostundensatz von 300 und Mehr Euro vereinbaren. Wenn Du also do dämlich bist und trotzdem klagst, dass hast Du zuerst 250.000 euro, die Du wegen Eigenkündigung nicht erhalten hast noch zusätzlich so mindestens 30.000 euro zusätzlich nur fürs Ego und Deiner Dämlichkeit nachgeworfen. Eine Anständige Rechtsschutzversicherung wird diesen Fall wohl nicht so führen. Du kannst Dich ja sicherheitshalber mal in der PA erkundigen, ob Du ein Angebot erhälst. Die Lacher sind Dir so oder so sicher auf Deiner Seite..... Du hast da einzig eine Chance, wenn Du nachweislich einen Betreuer (Gerichtl) zu diesem Zeitpunkt hattest, dann ist Deine Unterschrift ungültig und könnte über den Betreuer angefochten werden.... Abei so ein Fall eines Arbeitnehmers ist mir noch nicht untergekommen... lol hellaf
MIt "Betreuer" würde ich aufpassen.Erstens musst Du dich als Unmündig erklären und zweitens als Nicht Unterschriftsberechigt am Tag der Unterzeichnung. Da erhältst Du einen Vormund auf Lebenszeit + vielleicht deine 250.000€
Die Bundesagentur für Arbeit hat Anfang November 2007 allerdings zugunsten des Arbeitnehmers
anerkannt (Durchführungsanweisung Sperrzeit, Stand: Oktober 2007), dass ein Aufhebungsvertrag unter folgen-
den Voraussetzungen nicht zur Sperrzeit führt.
* Eine Kündigung wurde durch den Arbeitgeber „mit Bestimmtheit“ in Aussicht gestellt.
* Die Arbeitgeberkündigung würde auf betriebliche Gründe gestützt werden. Auf die Rechtmäßigkeit der Arbeitgeberkündi-
gung kommt es nicht mehr an.
* Die Arbeitgeberkündigung würde frühestens zu demselben Zeitpunkt wie die im Aufhebungsvertrag vereinbarte Vertragsbe-
endigung wirksam.
* Die Arbeitgeberkündigung würde die vom Arbeitgeber zu beachtende Kündigungsfrist einhalten.
* Der Arbeitnehmer erhält eine Abfindung von mindestens 0,25 und höchstens 0,50 Gehältern pro Beschäftigungsjahr. Liegt
die Abfindung unter oder über dieser Spanne, wird nur dann ein wichtiger Grund von der Arbeitsagentur anerkannt, wenn
die Kündigung sozial gerechtfertigt wäre.
BEISPIEL: Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen einen Aufhebungsvertrag ab, d.h. sie verein-
baren per Vertrag, dass ihr Arbeitsverhältnis beendet werden soll, und zwar ohne eine vorausge-
gangene Kündigung des Arbeitgebers. In diesem Aufhebungsvertrag wird keine Abfindung verein-
bart oder eine außergewöhnlich hohe Abfindung, etwa im Umfang von zwei Monatsgehältern pro
Beschäftigungsjahr. In diesem Fall verhängt die Agentur für Arbeit im Allgemeinen eine Sperrzeit.
Davon wird nur dann abgesehen, wenn der Aufhebungsvertrag als Alternative zu einer ernstlich an-
gedrohten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers vereinbart wurde und wenn die ange-
drohte Kündigung rechtmäßig gewesen wäre, und zwar auch bzgl. der Kündigungsfristen.
Anonymous User hat geschrieben:
Dieses Problem beschäftigt mich auch. Nur ist es der Zeitraum von 60 Monate. Kann man Siemens zur Sicherheitsleistung bewegen?
Wie kann die Sicherheit der Zahlungen erreicht werden. 19 Monate beE und die Zeit bis zum 1.10. Wie kann der Zeitraum von 27 Monate abgesichert werden, dass Unify auch die Zahlungen leistet?
Dieses Problem beschäftigt mich auch. Nur ist es der Zeitraum von 60 Monate. Kann man Siemens zur Sicherheitsleistung bewegen?
ich soll zum 01.04.15 gehen.
1 Lösung Aufhebungsvertrag
2 Lösung Aufhebungsvertrag mit beE
Laut der PA und dem BR sind die beE und auch die 58+ Regelung nicht Konkursgesichert. Jetzt sei mal dahingestellt was passiert.
Viel schlimmer ist für die Leute, welche zum 01.04.15 gehen sollen, die Ungewissheit wegen der 90%. Habe ich einen neuen Job zum 01.04. und der Quorum wird nicht erreicht, geht der BR die Listen an, um Nachrücker zu finden. Wie lange dauert das dann? Ist das auch sicher?
Um meinen neuen Job dann am 01.04. anzutreten, bleibt mir nur die eigene Kündigung, mit Verzicht auf die 4 Wochen Kündigungsfrist und auch auf die Abfindung.
Anonymous User hat geschrieben:
Ich denke, das ist ein Vertrag, den man unterschreibt, und der einseitig nicht abänderbar ist. Versuch doch mal, ob Sie Dir vor Abgabe Deines Vertrages Schriftlich (nicht per Mail) zusichern, das dies bis zu einem bestimmten Datum noch möglich ist. Du solltest das jedoch unbedingt vorher machen. Selbst wenn dann eben die Folgen (Gesundheitlich, Steuer, Arbeitsleben etc.) betrachten....
Was viel Wichtigeres und was die Allgemeinheit interessieren sollte: Wenn ich mich jetzt zum 1.10. oder 15.01. entscheiden soll: Wie hoch seht Ihr die Wahrscheinlichkeit, dass ich zu meinem Termin mich von BeE zum Aufhebungsvertrag umentscheiden kann?
Ich denke, das ist ein Vertrag, den man unterschreibt, und der einseitig nicht abänderbar ist. Versuch doch mal, ob Sie Dir vor Abgabe Deines Vertrages Schriftlich (nicht per Mail) zusichern, das dies bis zu einem bestimmten Datum noch möglich ist. Du solltest das jedoch unbedingt vorher machen. Selbst wenn dann eben die Folgen (Gesundheitlich, Steuer, Arbeitsleben etc.) betrachten....
Anonymous User hat geschrieben:
hm, mal ehrlich. Entweder bist Du ein troll oder irgendwie doof? Wenn Du einen neuen Job ab 1.4. hast, dann schätze Dich doch Glücklich. Der Vertrag "Neue Arbeit" ist ab 1.4. ist bereits von beiden Seiten unterschrieben? Ich denke, die Firma wird euch wohl ziehen lassen, die den Vertrag unterschrieben haben. Meine Vermutung: Sie sind froh über jeden, der Rechtsicher weg ist. Klar bei einem Neuen Job hast Du das Risiko der Probezeit. Aber vielleicht kannst ja auch ein paar Tage später anfangen? Dann könntest Du in die BEE gehen, dort nach kurzer Zeit "pausieren" und im Falle des nichtbestehen der Probezeit in die "sichere" Bee zurück. Was Dich die eine als auch die andere Variante kosten (Geld/Nerven) etc. musst Du selbst beurteilen.... Über den neuen Job ab 1.4 würde ich an Deiner Stelle überall den "Mund" halten... Nimm Deine Vorleistungsstunden und den Resturlaub und geniße das Leben bis 1.4.... Viel Glück und meld Dich hier mal wieder, was aus Dir geworden ist..
ich soll zum 01.04.15 gehen. 1 Lösung Aufhebungsvertrag 2 Lösung Aufhebungsvertrag mit beE Laut der PA und dem BR sind die beE und auch die 58+ Regelung nicht Konkursgesichert. Jetzt sei mal dahingestellt was passiert. Viel schlimmer ist für die Leute, welche zum 01.04.15 gehen sollen, die Ungewissheit wegen der 90%. Habe ich einen neuen Job zum 01.04. und der Quorum wird nicht erreicht, geht der BR die Listen an, um Nachrücker zu finden. Wie lange dauert das dann? Ist das auch sicher? Um meinen neuen Job dann am 01.04. anzutreten, bleibt mir nur die eigene Kündigung, mit Verzicht auf die 4 Wochen Kündigungsfrist und auch auf die Abfindung.
hm, mal ehrlich. Entweder bist Du ein troll oder irgendwie doof? Wenn Du einen neuen Job ab 1.4. hast, dann schätze Dich doch Glücklich. Der Vertrag "Neue Arbeit" ist ab 1.4. ist bereits von beiden Seiten unterschrieben? Ich denke, die Firma wird euch wohl ziehen lassen, die den Vertrag unterschrieben haben. Meine Vermutung: Sie sind froh über jeden, der Rechtsicher weg ist. Klar bei einem Neuen Job hast Du das Risiko der Probezeit. Aber vielleicht kannst ja auch ein paar Tage später anfangen? Dann könntest Du in die BEE gehen, dort nach kurzer Zeit "pausieren" und im Falle des nichtbestehen der Probezeit in die "sichere" Bee zurück. Was Dich die eine als auch die andere Variante kosten (Geld/Nerven) etc. musst Du selbst beurteilen.... Über den neuen Job ab 1.4 würde ich an Deiner Stelle überall den "Mund" halten... Nimm Deine Vorleistungsstunden und den Resturlaub und geniße das Leben bis 1.4.... Viel Glück und meld Dich hier mal wieder, was aus Dir geworden ist..
Anonymous User hat geschrieben:Wie kann die Sicherheit der Zahlungen erreicht werden. 19 Monate beE und die Zeit bis zum 1.10. Wie kann der Zeitraum von 27 Monate abgesichert werden, dass Unify auch die Zahlungen leistet?
Dieses Problem beschäftigt mich auch. Nur ist es der Zeitraum von 60 Monate. Kann man Siemens zur Sicherheitsleistung bewegen?
Es sollen 800 Leute abgebaut werden, da muss doch was mit Sicherheitsleistung gehen. Siemens gibt Geld nach Holland und wir wollen eine Sicherheit, dass auch in 60 Monate noch die Teilgehälter aus der Abfindung bezahlt werden.
Anonymous User hat geschrieben:
Sollte das in unserem Fall nicht eindeutig sein? http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag_und_Sperrzeit.html#tocitem1
Die Bundesagentur für Arbeit hat Anfang November 2007 allerdings zugunsten des Arbeitnehmers anerkannt (Durchführungsanweisung Sperrzeit, Stand: Oktober 2007), dass ein Aufhebungsvertrag unter folgen- den Voraussetzungen nicht zur Sperrzeit führt. * Eine Kündigung wurde durch den Arbeitgeber „mit Bestimmtheit“ in Aussicht gestellt. * Die Arbeitgeberkündigung würde auf betriebliche Gründe gestützt werden. Auf die Rechtmäßigkeit der Arbeitgeberkündi- gung kommt es nicht mehr an. * Die Arbeitgeberkündigung würde frühestens zu demselben Zeitpunkt wie die im Aufhebungsvertrag vereinbarte Vertragsbe- endigung wirksam. * Die Arbeitgeberkündigung würde die vom Arbeitgeber zu beachtende Kündigungsfrist einhalten. * Der Arbeitnehmer erhält eine Abfindung von mindestens 0,25 und höchstens 0,50 Gehältern pro Beschäftigungsjahr. Liegt die Abfindung unter oder über dieser Spanne, wird nur dann ein wichtiger Grund von der Arbeitsagentur anerkannt, wenn die Kündigung sozial gerechtfertigt wäre. BEISPIEL: Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen einen Aufhebungsvertrag ab, d.h. sie verein- baren per Vertrag, dass ihr Arbeitsverhältnis beendet werden soll, und zwar ohne eine vorausge- gangene Kündigung des Arbeitgebers. In diesem Aufhebungsvertrag wird keine Abfindung verein- bart oder eine außergewöhnlich hohe Abfindung, etwa im Umfang von zwei Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. In diesem Fall verhängt die Agentur für Arbeit im Allgemeinen eine Sperrzeit. Davon wird nur dann abgesehen, wenn der Aufhebungsvertrag als Alternative zu einer ernstlich an- gedrohten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers vereinbart wurde und wenn die ange- drohte Kündigung rechtmäßig gewesen wäre, und zwar auch bzgl. der Kündigungsfristen.
Sollte das in unserem Fall nicht eindeutig sein? http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag_und_Sperrzeit.html#tocitem1
Anonymous User hat geschrieben:
Natürlich besteht vom "Grundsatz" her die Gefahr einer Insolvenz. Das bedeutet, falls die Firma Insolvent geht und die Abfindung von dieser am Ende bezahlt wird, dann ist die Abfindung verloren. Bezüglich des Gehalts ist dies normalerweise für 3 Monate durch Insolvenzgeld gesichert. Bezüglich der Firmenrenteneinzahlungen, falls überhaupt welche erfolgen geht jeweils das letzte Jahr verloren, der Rest dürfte durch den staatl. Pensionssicherungsverein gesichert sein. Wenn man euch zudem beweisen kann, das ihr "damals" also bei Vertragsabschluß bereits wustet, das die Firma Zahlungsunfähig bzw. eine Insolvenz droht, dann könnte man von euch sogar die Abfindung und das Gehalt zurückfordern. Ich denke, solange dieser Konzern mit S mit beteiligt ist, werden die alles versuchen nicht wieder in die Schlagzeilen zu kommen.Daher, immer und immer wieder, vernetzt euch privat, trefft euch zu Stammtischen und tauscht euch aus. Als einzelner habt ihr bereits verloren, nur gemeinsam seid Ihr stärker.... Last euch auch bei der Rentenversicherung beraten Was wäre wenn, Wie hoch ist mein Konto....
Anonymous User hat geschrieben:Wie kann die Sicherheit der Zahlungen erreicht werden. 19 Monate beE und die Zeit bis zum 1.10. Wie kann der Zeitraum von 27 Monate abgesichert werden, dass Unify auch die Zahlungen leistet?
Dieses Problem beschäftigt mich auch. Nur ist es der Zeitraum von 60 Monate. Kann man Siemens zur Sicherheitsleistung bewegen?
Es sollen 800 Leute abgebaut werden, da muss doch was mit Sicherheitsleistung gehen. Siemens gibt Geld nach Holland und wir wollen eine Sicherheit, dass auch in 60 Monate noch die Teilgehälter aus der Abfindung bezahlt werden.
Natürlich besteht vom "Grundsatz" her die Gefahr einer Insolvenz. Das bedeutet, falls die Firma Insolvent geht und die Abfindung von dieser am Ende bezahlt wird, dann ist die Abfindung verloren. Bezüglich des Gehalts ist dies normalerweise für 3 Monate durch Insolvenzgeld gesichert. Bezüglich der Firmenrenteneinzahlungen, falls überhaupt welche erfolgen geht jeweils das letzte Jahr verloren, der Rest dürfte durch den staatl. Pensionssicherungsverein gesichert sein. Wenn man euch zudem beweisen kann, das ihr "damals" also bei Vertragsabschluß bereits wustet, das die Firma Zahlungsunfähig bzw. eine Insolvenz droht, dann könnte man von euch sogar die Abfindung und das Gehalt zurückfordern. Ich denke, solange dieser Konzern mit S mit beteiligt ist, werden die alles versuchen nicht wieder in die Schlagzeilen zu kommen.Daher, immer und immer wieder, vernetzt euch privat, trefft euch zu Stammtischen und tauscht euch aus. Als einzelner habt ihr bereits verloren, nur gemeinsam seid Ihr stärker.... Last euch auch bei der Rentenversicherung beraten Was wäre wenn, Wie hoch ist mein Konto....
@18:36 die trifft es in so einem Fall dann auch, wenn Sie noch in der Insolventen Firma sind. Das mit dem Vollkaskodenken ist etwas unfair von Dir. Du scheinst ja jemand zu sein, der in der Firma verbleibt. Du hast sozusagen dann den Vollkaskoschutz "Arbeitsplatz" und ein festes Einkommen noch. Übrigens kann man nach dem neuen geänderten Insolvenzrecht auch eine Firma jederzeit wia beauftragten Anwalt oder Notar jederzeit geordnet als "Insolvent" abwickeln. Zudem hat sich seit Benq die Definition von Zahlungsunfähigkeit drastisch geändert. Aber das nur so am Rande. Es gilt halt alle Szenarien und deren Wahrscheinlichkeit (Risiken)des Eintreffens gegeneinander abzuwägen. Vor allem welche Auswirkungen hätte dieses Ereignis auf einen selbst und was kann ich oder wir dagegen tun. Was kann man tun, wenn "der andere" nicht mitspielt??? "Wer Angst davor hat, im Straßenverkehr um zukommen soll lieber zuhause bleiben, huch da fällt die Decke auf den Kopf? Ok, dann geh lieber wegen Depressionen zum Arzt..... Ironie off".
ah wow, die meisten angestellten bei diesem konzern sind doch sogar zu geizig das eine prozent beitrag beispielsweise in der gewerkschaft zu zahlen, obwohl sie das geld mehrfach im jahr bei den jeweiligen tariferhöhungen zurück bekommen. in zeiten von geiz ist geil, das ist zwar nicht sexy, aber modern, lahmt bei manchen nicht nur der rechenstift sondern läst auch das hirn enorm nach. stattdessen sieht man nur noch geld geld geil geil........ sicherlich kann man heutzutage alles versichern, es ist halt eine frage des preises. je höher die versicherungskosten, um so höher das risiko... aber selbst bei so sicheren roi wie oben beschrieben, sind einige zu lahm oder sonstwas.......
Anonymous User hat geschrieben:
Ja diese Frage beschäftigt mich auch. Deshalb habe ich diese Frage auch über unseren Betriebsrat an HR stellen lassen. Auch auf der bEE-Infoveranstaltung wurde diese Frage an die HR Vertreter gestellt. Beidesmal die gleiche unbefriedigende Antwort......man werde in solchen Fällen schon eine Lösung finden.... Diejenigen die am 1.10 bzw. 15.01 gehen sollen müssen also Wohl oder Übel bis 9.März entscheiden welche der beiden Varianten sie annehmen. Wer sich im März also für bee entscheidet und dann der absolute Glücksfall eintreten sollte zwischen jetzt und 1.10 bzw. 15.01 einen neuen Arbeitsplatz zu findeen, wird wohl erst dann feststellen was HR unter Lösung dieser Problematik versteht. Im Prinzip gäbe es da aus meiner Sicht nur zwei denkbare "Lösungen" Entweder man stellt sich auf den Standpunkt... Du hast bee Vertrag unterschrieben. Du brauchst die bee jetzt zwar nicht bekommst aber nur die 70% Abfindung wie im Vertrag angegeben oder ( die Mitarbeiter-freundliche Variante) man wandelt den bee-Vertrag in einen reinen Aufhebungsvertrag um und bekommt die Abfindung dann zu 100%. Leider scheinen weder HR noch die Betriebsräte bzw. Gesamtbetriebsräte zu verstehen, das diese Frage für die Mitarbeiter die zum 1.10 bzw. 15.01.2016 gehen sollen eigentlich eindeutig beantwortet werden müsste.
Was viel Wichtigeres und was die Allgemeinheit interessieren sollte: Wenn ich mich jetzt zum 1.10. oder 15.01. entscheiden soll: Wie hoch seht Ihr die Wahrscheinlichkeit, dass ich zu meinem Termin mich von BeE zum Aufhebungsvertrag umentscheiden kann?
Ja diese Frage beschäftigt mich auch. Deshalb habe ich diese Frage auch über unseren Betriebsrat an HR stellen lassen. Auch auf der bEE-Infoveranstaltung wurde diese Frage an die HR Vertreter gestellt. Beidesmal die gleiche unbefriedigende Antwort......man werde in solchen Fällen schon eine Lösung finden.... Diejenigen die am 1.10 bzw. 15.01 gehen sollen müssen also Wohl oder Übel bis 9.März entscheiden welche der beiden Varianten sie annehmen. Wer sich im März also für bee entscheidet und dann der absolute Glücksfall eintreten sollte zwischen jetzt und 1.10 bzw. 15.01 einen neuen Arbeitsplatz zu findeen, wird wohl erst dann feststellen was HR unter Lösung dieser Problematik versteht. Im Prinzip gäbe es da aus meiner Sicht nur zwei denkbare "Lösungen" Entweder man stellt sich auf den Standpunkt... Du hast bee Vertrag unterschrieben. Du brauchst die bee jetzt zwar nicht bekommst aber nur die 70% Abfindung wie im Vertrag angegeben oder ( die Mitarbeiter-freundliche Variante) man wandelt den bee-Vertrag in einen reinen Aufhebungsvertrag um und bekommt die Abfindung dann zu 100%. Leider scheinen weder HR noch die Betriebsräte bzw. Gesamtbetriebsräte zu verstehen, das diese Frage für die Mitarbeiter die zum 1.10 bzw. 15.01.2016 gehen sollen eigentlich eindeutig beantwortet werden müsste.
Leute, haut Euch doch nicht die Köpfe ein! Das ist es, was der AG will. Ihr müsst zusammenhalten. Ihr schadet Euch nur selbst, wenn Ihr nicht an einem Strang zieht.
Dass es keine Sicherheiten oder einen goldenen Weg für alle geben wird, ist doch klar. Nehmt wie ich das Geld (von mir aus über die BeE) und geht, sucht einen neuen Job und werden wieder glücklich im Beruf. Ihr macht Euch viel zu viel Gedanken wegen dem verdammten Geld. Das Leben geht auch ohne Unify weiter.
Anonymous User hat geschrieben:
Nehmt Eurer individuellen Beratungstermin bei der HR wahr und macht dem Berater klar, dass Euch dieses Thema wichtig ist und schriftlich fixiert werden sollte. Wir sollen uns heute für eine Variante entscheiden, die erst am 1.10. oder sogar 15.1. wirksam wird. Das ist doch eine Zumutung!
Anonymous User hat geschrieben:Was viel Wichtigeres und was die Allgemeinheit interessieren sollte: Wenn ich mich jetzt zum 1.10. oder 15.01. entscheiden soll: Wie hoch seht Ihr die Wahrscheinlichkeit, dass ich zu meinem Termin mich von BeE zum Aufhebungsvertrag umentscheiden kann?
Ja diese Frage beschäftigt mich auch. Deshalb habe ich diese Frage auch über unseren Betriebsrat an HR stellen lassen. Auch auf der bEE-Infoveranstaltung wurde diese Frage an die HR Vertreter gestellt. Beidesmal die gleiche unbefriedigende Antwort......man werde in solchen Fällen schon eine Lösung finden.... Diejenigen die am 1.10 bzw. 15.01 gehen sollen müssen also Wohl oder Übel bis 9.März entscheiden welche der beiden Varianten sie annehmen. Wer sich im März also für bee entscheidet und dann der absolute Glücksfall eintreten sollte zwischen jetzt und 1.10 bzw. 15.01 einen neuen Arbeitsplatz zu findeen, wird wohl erst dann feststellen was HR unter Lösung dieser Problematik versteht. Im Prinzip gäbe es da aus meiner Sicht nur zwei denkbare "Lösungen" Entweder man stellt sich auf den Standpunkt... Du hast bee Vertrag unterschrieben. Du brauchst die bee jetzt zwar nicht bekommst aber nur die 70% Abfindung wie im Vertrag angegeben oder ( die Mitarbeiter-freundliche Variante) man wandelt den bee-Vertrag in einen reinen Aufhebungsvertrag um und bekommt die Abfindung dann zu 100%. Leider scheinen weder HR noch die Betriebsräte bzw. Gesamtbetriebsräte zu verstehen, das diese Frage für die Mitarbeiter die zum 1.10 bzw. 15.01.2016 gehen sollen eigentlich eindeutig beantwortet werden müsste.
Nehmt Eurer individuellen Beratungstermin bei der HR wahr und macht dem Berater klar, dass Euch dieses Thema wichtig ist und schriftlich fixiert werden sollte. Wir sollen uns heute für eine Variante entscheiden, die erst am 1.10. oder sogar 15.1. wirksam wird. Das ist doch eine Zumutung!
Anonymous User hat geschrieben:
___Ich hatte 2011 einen Aufhebungsvertrag mit Wechsel in die BEE unterschrieben. Die Frage: Was passiert mit meiner €-Auffindung im Insolvenzfall hat mich damals auch sehr beschäftigt. Ich hatte alle möglichen Varianten mit HR / IGM / Anwalt verprobt - leider ergebnislos. Ich war froh, als das Geld dann auf meinem Konto war. Ohne verlässlichen Einblick in das Unify Zahlenwerk kann Du nur nach Bauchgefühl entscheiden. Mein Tipp: Aufhebungsvertrag ohne BEE nehmen und die Kohle gleich einstecken. Meine Erfahrungen mit der BEE: Sehr bescheiden - es wurde viel versprochen und letzendlich sehr, sehr wenig eingehalten. Verschwendete Zeit und Kohle, denn die BEE wird aus deiner eigenen Tasche (mit)finanziert.
Bei fast jeder Versicherung kann man alle erdenklichen Risiken absichern. Also im Zweifelsfalle mal bei den Versicherungen anfragen was das kosten würde.
___Ich hatte 2011 einen Aufhebungsvertrag mit Wechsel in die BEE unterschrieben. Die Frage: Was passiert mit meiner €-Auffindung im Insolvenzfall hat mich damals auch sehr beschäftigt. Ich hatte alle möglichen Varianten mit HR / IGM / Anwalt verprobt - leider ergebnislos. Ich war froh, als das Geld dann auf meinem Konto war. Ohne verlässlichen Einblick in das Unify Zahlenwerk kann Du nur nach Bauchgefühl entscheiden. Mein Tipp: Aufhebungsvertrag ohne BEE nehmen und die Kohle gleich einstecken. Meine Erfahrungen mit der BEE: Sehr bescheiden - es wurde viel versprochen und letzendlich sehr, sehr wenig eingehalten. Verschwendete Zeit und Kohle, denn die BEE wird aus deiner eigenen Tasche (mit)finanziert.
Anonymous User hat geschrieben:
Na Klasse. Pest ist Mist und Cholera ist Kacke? Was empfiehlst Du nun? Wahrscheinlich wäre es wirklich das Beste das Aufhebungsvertrag-Geld zu nehmen und den ganzen Unifymist schnellstmöglich abzuhaken. Ich hab seit letzem Juni so die Nase voll......bin aber leider wie viel auch "Geldgeil" und würde mich ärgern, nicht das maximal Mögliche aus dieser Firma abgezogen zu haben.... Ich ärgere mich schon über mich selbst.
Die BEE ist das total sinnlos die helfen dir überhaupt nicht. Aber ohne Job kannste aber auch nicht den Aufhebungsvertrag unterschreiben
Na Klasse. Pest ist Mist und Cholera ist Kacke? Was empfiehlst Du nun? Wahrscheinlich wäre es wirklich das Beste das Aufhebungsvertrag-Geld zu nehmen und den ganzen Unifymist schnellstmöglich abzuhaken. Ich hab seit letzem Juni so die Nase voll......bin aber leider wie viel auch "Geldgeil" und würde mich ärgern, nicht das maximal Mögliche aus dieser Firma abgezogen zu haben.... Ich ärgere mich schon über mich selbst.
Auf Basis von Ploneboard