Kurzarbeit Martinstraße
"Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch tun!" Dann eröffne ich den Reigen.
Wieder haben bei NSN in München Martinstraße Mitarbeiter die Mitteilung bekommen, dass sie in Kurzarbeit gehen müssen. Natürlich wieder 100 Prozent Kurzarbeit. Hoffentlich wird es ein schöner
Sommer, damit die Leute was davon haben und das maue Gefühl, das man dabei hat, etwas kleiner wird.
Weiter munckelt man, dass zum 15.9. überprüft werden soll, wie es bei NSN weitergeht. Kurzarbeit? Stellenabbau? Oder was auch immer.
§14 Abs. 3:
"Sofern aus der Sicht des Arbeitgebers Verhandlungen über eine Betriebsänderung vor Ablauf der Laufzeit dieser Betriebsvereinbarung erforderlich werden sollten, können solche Verhandlungen frühestens ab dem 15.9.2010 eingeleitet werden."
Warum sollten die Verhandlungsparteien bei einer Vereinbarung, die ohnehin nur bis zum 31.3.2011 läuft, einen solchen Passus aufnehmen, außer dass eine der verhandelnden Parteien sich genau mit der Absicht einer Betriebsänderung beschäftigt?!