März
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28.03.2012
Professor hält an seiner Auffassung zu IGM-Privilegien fest
Quelle nci-net.de
Im SZ-Artikel „Erhebliches Rechtsrisiko“ vom 27.03.2012 haben die Professoren Volker Rieble und Richard Giesen die Meinung geäußert, die Vereinbarung von Privilegien für IG Metall-Mitglieder im Sozialtarifvertrag bei NSN München seien wohl nicht vereinbar mit der negativen Koalitionsfreiheit. Klagen wegen willkürlicher Ungleichbehandlung am Arbeitsgericht hätten daher große Aussicht auf Erfolg.
Der Betriebsrat hat heute auf der Betriebsrats-Homepage behauptet, „dass der in der SZ genannte Rechtsprofessor, der den Bonus in Bausch und Bogen verurteilt hatte, nicht alle Informationen, wie z.B. den in der Vergangenheit liegenden Stichtag für die IG Metallmitgliedschaft, vor seiner Äußerung gekannt hatte. Somit ist die Bewertung auf einer falschen Grundlage entstanden und spiegelt nicht mehr unsere vorliegende Situation wieder.“ Die Geschäftsleitung bezog sich in ihrer heutigen E-Mail an die Mitarbeiter auf diesen Artikel und bestätigte die Auffassung des Betriebsrates mit den Worten: „Nach unseren Informationen hat sich der Rechtsprofessor in Unkenntnis der Sachlage geäußert und seine Aussagen uns gegenüber bereits wieder zurück genommen.“
Wir haben daraufhin bei Professor Rieble gefragt, aus welchem Grund er diese Aussage wieder zurückgenommen habe. Professor Riebles Antwort war: „Ich habe meine Aussage nicht zurückgenommen – habe auch mit niemandem von NSN gesprochen. Und ich halte an meiner Auffassung fest!“
Offensichtlich ist die „zuverlässige und gewöhnlich ausgezeichnet unterrichtete Quelle“ des Betriebsrats ein Flop und die Information der Geschäftsleitung war offenbar eine Fehlinformation.
27.03.2012
Stimmt der Betriebsrat Mch M Namenslisten zu?
Siehe auch: http://blog.nci-net.de/2012/03/27/stimmt-der-betriebsrat-mch-m-namenslisten-zu/
Der Betriebsratsvorsitzende, Horst Schön (IG Metall), hat heute für Montag, den 2.4.2012 und Dienstag, den 3.4.2012 zu einer zweitägigen Betriebsratssitzung geladen. Mit eingeladen sind Michael Leppek von der IG Metall München und der Rechtsanwalt des Betriebsrats, Rüdiger Helm.
In dieser Sitzung soll es darum gehen, einen Interessenausgleich zu vereinbaren. Dieser soll als wesentlichen Bestandteil eine vom Betriebsrat verabschiedete Namensliste gemäß §1 Abs. 5 KSchG („Negativnamensliste“) für die Mitarbeiter, die gehen sollen, enthalten. Weiter soll einer „Positivnamensliste“ für die Zuordnung zu den neuen Gesellschaften zugestimmt werden. Es ist jetzt schon klar, dass die abschließende Beschlussfassung zu diesem Interessenausgleich mit der Negativnamensliste am Dienstag, den 3.4.2012 um 15 Uhr erfolgen soll.
Namenslisten nach §1 Abs. 5 KSchG sind für einen Betriebsrat ein absolutes No Go, denn Namenslisten erschweren Mitarbeitern eine Kündigungsschutzklage erheblich. Durch Zustimmung zu Namenslisten macht sich ein Betriebsrat zu einem Handlanger des Arbeitgebers. Wie will der Betriebsrat in nur zwei Tagen überprüfen, ob die Sozialauswahlkriterien für die 3.600 Mitarbeiter erfüllt sind?
Durch die Zustimmung in dieser Eile zu dem Interessenausgleich mit Namenslisten soll einerseits die Kündigungsschutzklage erschwert werden und andererseits die Klage auf Nachteilsausgleich aus §113 Abs.3 BetrVG unmöglich gemacht werden. Der Betriebsrat erschwert mit einer Zustimmung zu dem geplanten Interessenausgleich allen Mitarbeitern, die ihren Arbeitsplatz verlieren sollen, die Durchsetzung ihrer Rechte erheblich.
Außerdem sind alle Fraktionen, also auch die IG Metall mit dem Wahlversprechen „mit uns gibt es keine Namenslisten“ angetreten.
Gehört hat man in den letzten Wochen viel von der IG Metall, aber wenig vom Betriebsrat, so dass manche Mitarbeiter sich schon gefragt haben, ob sie in der Münchner Martinstraße überhaupt noch einen Betriebsrat haben. Kaum hört man wieder etwas von diesem IG Metall geführten Betriebsrat, sind es Hiobsbotschaften in Form von Namenslisten. Ist das etwa der Preis dafür, dass die Betriebsräte in die neuen Gesellschaften hinüber gerettet werden?
Die Mitarbeiter sollten sich an die von ihnen gewählten Betriebsräte wenden und sie unter Hinweis auf ihr Wahlversprechen dazu auffordern, den Namenslisten nicht zuzustimmen.
Schweigen kann man hierzu nicht mehr. So geht man mit Menschen, die Angst vor Arbeitsplatzverlust haben, nicht um. Wir empfinden Namenslisten als Verrat an der Belegschaft.
BeE-Angebote unter Zeitdruck und ohne Entscheidungsgrundlage
27.03.2012 von Inken Wanzek / Christine Rosenboom
http://blog.nci-net.de/2012/03/27/bee-angebote-unter-zeitdruck-und-ohne-entscheidungsgrundlage/
Am Dienstag, den 3.4.2012 soll also der Betriebsrat dem Interessenausgleich mit Namenslisten zustimmen. Bereits einen Tag später sollen die Mitarbeiter dann ihre beE-Angebote erhalten und bis „Freitag, den 13.“ April ihre Zustimmung zum Übertritt in die Beschäftigungsgesellschaft abgeben. Ansonsten, so der Arbeitgeber platzt der Deal.
Die Mitarbeiter haben also über Ostern genau 5 Werktage Zeit, sich fachmännischen Rat von Anwälten, vom der Agentur für Arbeit, von Rentenberatern und Steuerberatern einzuholen. Über die Osterfeiertage, wenn alle diese Fachleute in Urlaub sind. Das ist eine Zumutung.
Irgendetwas Schriftliches, wie zum Beispiel den Sozialtarifvertrag oder das Eckpunktepapier hat kein Mitarbeiter bisher vorgelegt bekommen. Man weiß noch nicht einmal genau, was abgeschlossen wurde. Die Geschäftsleitung hat gestern auf der Mitarbeiterveranstaltung gesagt, alle Vereinbarungen wären von beiden Seiten bereits unterschrieben, während die IG Metall selbst sagt, es gäbe nur ein „Eckpunktepapier“, das noch „mit Leben gefüllt werden müsse“.
Die Betriebsräte selber sind laut BR-Homepage in den nächsten zwei Wochen erstmal mit dem Interessenausgleich und Sozialplan beschäftigt und stehen daher den Mitarbeitern nicht für Fragen zur Verfügung. Der ein oder andere von ihnen wird sicher auch in Urlaub sein.
Die Mitarbeiter werden von IG Metall und Arbeitgeber in die Zange genommen und in die Beschäftigungsgesellschaft getrieben. Für die Entscheidung – beE oder nicht beE – fehlt jegliche Entscheidungsgrundlage.