Interessenausgleich
27.03.2012
BeE-Angebote unter Zeitdruck und ohne Entscheidungsgrundlage
27.03.2012 von Inken Wanzek / Christine Rosenboom
http://blog.nci-net.de/2012/03/27/bee-angebote-unter-zeitdruck-und-ohne-entscheidungsgrundlage/
Am Dienstag, den 3.4.2012 soll also der Betriebsrat dem Interessenausgleich mit Namenslisten zustimmen. Bereits einen Tag später sollen die Mitarbeiter dann ihre beE-Angebote erhalten und bis „Freitag, den 13.“ April ihre Zustimmung zum Übertritt in die Beschäftigungsgesellschaft abgeben. Ansonsten, so der Arbeitgeber platzt der Deal.
Die Mitarbeiter haben also über Ostern genau 5 Werktage Zeit, sich fachmännischen Rat von Anwälten, vom der Agentur für Arbeit, von Rentenberatern und Steuerberatern einzuholen. Über die Osterfeiertage, wenn alle diese Fachleute in Urlaub sind. Das ist eine Zumutung.
Irgendetwas Schriftliches, wie zum Beispiel den Sozialtarifvertrag oder das Eckpunktepapier hat kein Mitarbeiter bisher vorgelegt bekommen. Man weiß noch nicht einmal genau, was abgeschlossen wurde. Die Geschäftsleitung hat gestern auf der Mitarbeiterveranstaltung gesagt, alle Vereinbarungen wären von beiden Seiten bereits unterschrieben, während die IG Metall selbst sagt, es gäbe nur ein „Eckpunktepapier“, das noch „mit Leben gefüllt werden müsse“.
Die Betriebsräte selber sind laut BR-Homepage in den nächsten zwei Wochen erstmal mit dem Interessenausgleich und Sozialplan beschäftigt und stehen daher den Mitarbeitern nicht für Fragen zur Verfügung. Der ein oder andere von ihnen wird sicher auch in Urlaub sein.
Die Mitarbeiter werden von IG Metall und Arbeitgeber in die Zange genommen und in die Beschäftigungsgesellschaft getrieben. Für die Entscheidung – beE oder nicht beE – fehlt jegliche Entscheidungsgrundlage.