Ausgliederungsmodalitäten von COM E, S, IT WORX und RINGO in Österreich beschlossen
Wie wir erfuhren wurde nach etlichen Geheimverhandlungen am 30.08.06 vom Zentralbetriebsrat (ZBR) die Ausgliederung der Bereiche COM E, S, IT WORX und RINGO aus der Siemens AG Österreich in die „Siemens Enterprise Communications GmbH“ (SEC) zum 1.10.06 beschlossen.
Wie berichtet geschah dies unter weitgehendem Ausschluss der Belegschaft von einer Information - geschweige denn Mobilisierung - der Belegschaft.
Heute werden die betroffenen MitarbeiterInnen in einer Betriebsversammlung mehr oder weniger mit vollendeten Tatsachen konfrontiert:
Das Ergebnis der Verhandlungen besteht aus einem Betriebsvereinbarungsentwurf, der den Betriebsübergang in die neue Firma regelt und einem Sozialplanentwurf, der das einvernehmliche Ausscheiden aus der Siemens AG Österreich regelt.
Den KollegInnen wird darin offenbar ein Wahlrecht zwischen Betriebsübergang und einer einvernehmlichen Lösung (= Arbeitsplatzverlust durch Aufhebungsvertrag u.ä.) des Dienstverhältnisses mit der Siemens AG Österreich bis spätestens 30.09.06 angeboten, wenn sie nicht übergehen wollen. Voraussetzung für den Betriebsübergang ist allerdings eine vorherige Gehaltskürzung um bis zu 20% durch Reduzierung der Überzahlung des kollektivvertraglichen Mindestgehalts.
Nachteil: Dadurch werden für die KollegInnen nicht nur Lebenseinkommen, künftige Abfertigungen (=Abfindungen) und damit Kündigungskosten verringert sondern auch z.T. extreme Ungerechtigkeiten wegen unterschiedlich hoher Überzahlungen geschaffen. So könnte etwa einer Kollegin mit 20% Überzahlung des Mindesgehalts maximal 20% des Gehalts gekürzt werden während ein Kollege ohne Überzahlung keinerlei Gehaltseinbußen zu befürchten hätte.
Beschäftigungsgarantien (etwa für die nächsten 3 Jahre) oder Rückkehrrechte zur Siemens AG Österreich fehlen.
Im Sozialplan finden sich neben einer zusätzlichen freiwilligen Abfertigungsregelung nach Lebens- und Dienstalter noch einmalige Zuschüsse für Familien, AlleinverdienerInnen und Behinderte sowie ein Qualifizierungsfondsangebot auf Kosten der Abfertigung.