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Stellungnahme des Betriebsrates Rene Bichler

by till posted on 31.01.2008 16:31 last modified 31.01.2008 21:41 —

Betriebsratsmitglied Rene Bichler gibt eine Erlärung zum Standortvertrag ab

Standortsicherungsvertrag - der Abschluß ?

Info 1/ 2008

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

endlich ist es vollbracht, der Abschluß des Standortsicherungsvertrags für unseren Standort Salzgitter wurde bei der MAN – NEOMAN unterschrieben.

Als demokratisch denkender Mensch akzeptiere ich die Mehrheitsentscheidung der Belegschaft und meiner Betriebsratsmitglieder.

Dennoch möchte ich kundtun, dass ich mich bei der Betriebsratssitzung, wo dieser Vertrag abgestimmt wurde „ enthielt „.

Ich kann nach meinem Gewissen und als verantwortlicher Mensch nur dann mit einem JA oder NEIN stimmen, wenn ich beteiligt war. Ich wurde aber weder eingeladen, noch war ich bei Gesprächen anwesend.

86,6 % ist eine klare Mehrheitsentscheidung der anwesenden Belegschaftsmitglieder, die Mitglied der IGM sind und dem Aufruf zur Abstimmung gefolgt sind. Durch dieses Ergebnis wurden die Tarifkommission der IGM und die Betriebsräte der Mehrheitsfraktion der IGM bestätigt den Standortsicherungsvertrag zu unterschreiben und die noch offenen Punkte des Vertrages abzuschließen.

Somit wurde durch diese Wahl den Verhandlungspartner ein „FREIBRIEF“ in die Hand gegeben.

Ich hoffe nur, dass diese Wähler sich dessen bewußt waren was sie abgestimmt haben und zu Ihrer Entscheidung auch stehen, schließlich haben diese Wähler für andere (entmündigte) Belegschaftsmitglieder entschieden! Also für ihre Kolleginnen und Kollegen mit denen sie täglich zusammenarbeiten. Kritik oder Verbesserungsvorschläge können nur Belegschaftsmitglieder, die nicht in der IGM sind und der Wahl fernblieben, kundtun.

Für mich stellt sich hier die Frage der Apartheid unter Belegschaftsmitgliedern und dies wurde noch von einer Gewerkschaft geschürt und unterstützt und deren Mitgliedern.

Zum eigentlichen Vertrag möchte ich nur folgende Zeilen schreiben. Als Betriebsratsmitglied werde ich den abgeschlossenen Vertrag im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes bei der Umsetzung unterstützen.

Meiner Meinung nach ist dieser Vertrag ohne gesetzliche Bindung der wirtschaftlichen Überprüfung bei der Auflösung des Vertrages seitens der MAN – NEOMAN nicht gegeben.

Meine Meinung wurde durch einen Rechtsbeistand bestätigt.

Aber dies ist ja bekanntlich schon „der Schnee von gestern“, die Mehrheit der Belegschaft hat sich dazu entschieden diesen Weg zu gehen.

Mit Kollegialen Grüßen René Bichler

(24) Kommentare

Anonymer Benutzer 31.01.2008 19:08
hast du überhaupt ein begriff von gewissen und moral??
Anonymer Benutzer 31.01.2008 22:02
Hallo Kollege/Kollegin,

Persönliche Angriffe sind hier fehl am Platz!

Netzwerk IT



Anonymer Benutzer 02.02.2008 18:20
rene warum so ziemperlich? teilst doch sonst auch gut aus!!
Anonymer Benutzer 05.02.2008 20:06
rene,welchen weg willst gehen :

den weg eines betriebsratsmitgliedes oder den weg eines
helfers für das unternehmen, bei der einführung eines neuen produktionssystemes zur steigerung des profites!!

beides kannst du nicht machen ,deshalb entscheide dich !

du kannst nicht gleichzeitig beide sachen tun wenn du ein gewissen hast!!
Anonymer Benutzer 13.02.2008 17:58
Rene hat kein gewissen ,er weiß doch garnicht was das ist.VIELEICHT steht er morgen mit der Stobuhr bei den Kollegen.Das soll ein Betriebsrat sein super.
Anonymer Benutzer 14.02.2008 16:02
nichts gegen r.bichler,

aber wenn er konsquent wäre würde er sich entscheiden wehn er dienen will :
der belegschaft die ihn ja gewählt hatte
oder
der firma der er nun hilft das neue produktionssystem einzuführen!

beides gleichzeitig machen das geht nicht!!!!!!!!!

bichler setz dich nicht zwischen allen stühlen und
wenn du ein kerl bist entscheide dich endlich!!!
Anonymer Benutzer 15.02.2008 16:34
traurig aber wahr:
ja,ja, er soll heute schon
am band neben den malochern,
mit der stoppuhr gestanden haben
und schreibt die arbeitszeiten auf!!!!!!!!!!!!!!!!
Anonymer Benutzer 15.02.2008 18:54
RENE BICHLER DU MUSST DICH SOFORT ENTSCHEIDEN SONST WIRST DU VOLLKOMMEN UNGLAUBWÜRDIG BEI DER BELEGSCHAFT!!!!!
Anonymer Benutzer 16.02.2008 10:40
Rene ist schon Unglaubwürdig.Das was er da macht ist doch woll das aller letze, wer im noch die Hand gibt hatt immer noch nicht begriffen was bei MAN geschit.
Anonymer Benutzer 16.02.2008 14:47
warum soll der bichler sich denn entscheiden?

die igm betriebsratfraktion hilft doch auch dem unternehmer tatkräftig kosten zusparen auf allen gebieten und stimmte dem standortvertrag und verzichtsvertrag zu!!

die igm betriebsräte hatten doch auch 2003/04 tatkräftig die firma bei der damaligen sanierung nach allen kräften unterstützt
( enger schulterschluss)

warum soll der bilchler denn anders sein als seine betriebsratskollegen aus der igm fraktion??

der ist halt genauso gut oder schlecht wie fast alle anderen menschen auch,und daraus kann man ihm nun wirklich keinen vorwurf machen!

schönes wochenende wünscht euch
ein belegschaftsmitglied aus dem werk salzgitter

Anonymer Benutzer 16.02.2008 19:41
was passiert denn bei der MAN oder besser gesagt bei NEOMAN ?
und wie lange gibt es denn noch die NEOMAN GmbH??
Anonymer Benutzer 19.02.2008 23:11
DIE TAGE DES BUSBAUES ALS EIGENSTÄNDIGER BERICH IN SZ SCHEINEN JA WOHL GEZÄHLT ZU SEIN
Anonymer Benutzer 27.02.2008 05:08

"bestechlicher" Betriebsrat
Begünstigungen und Vorteilsnahme sind bei "willensschwachen" Betriebsräten leider keine Einzelfälle!
ANGEBLICHE BEGÜNSTIGUNGEN VON BETRIEBSRÄTE
IN SALZGITTER GIBT ES EIN BRMITGLIED DAS IST DER MEINUNG DAS DIE MITGLIEDER DER IGM FRAKTION IM BR VON DER ÖRTLICHEN FIRMENLEITUNG ANGEBLICH BEVORTEILT WERDEN.

DAS GEHT SOGAR SOWEIT DAS SCHON EIN RECHTSANWALT EINGESCHALTET WURDE.

DA DIE ÖRTLICHE GSL NICHT IM SINNE DES RECHTSANWALTES REAGIERTE WURDE DER VORSTAND AM FIRMENSITZ INFORMIERT:

DER WIEDERUM SCHRIEB EINEN NETTEN BRIEF UND SAGTE ÜBERRPÜFUNG DES SACHVERHALTES ZU.

DA DAS BESAGTE BRMITGLIED EIN "GANZ HARTNÄCKIGER BROCKEN" IST ,

WIRD VON IHM NUN WAHRSCHEINLICH DIE JUSTIZSTELLE BEIM KONZERNVORSTAND EINGESCHALTET!

MAL SEHEN WIE SICH DIE ANGELEGENHEIT ENTWICKELT?
ANGEBLICHE BEGÜNSTIGUNGEN VON BETRIEBSRÄTEN
VW ist nicht gemeint,das zur allgemeinen Klarstellung!
ANGEBLICHE

in welchem betrieb soll das denn sein
welchem betrieb

ja,ja wo denn wohl in salzgitter?????

Anonymer Benutzer 27.02.2008 05:10
Achtung:
der bichler ist nicht davon betroffen!!!!!!
Anonymer Benutzer 01.02.2008 06:55
HIER WURDE ;SO GLAUBE ICH VON EINEM TELNEHMER NUR EINE FRAGE GESTELLT;UND KEIN PERSÖNLICHER ANGRIFF GEPLANT;DER HÄTTE ANDERS AUSGESEHEN!
Anonymer Benutzer 03.02.2008 12:09
Ihr redet hier von Gewissen.............ich glaube aber kaum, das euch die Bedeutung dieses Wortes ein Begriff ist.Vielmehr sehe ich in diesen Veröffentlichungen durch persönliche Rechtfertigung und Meckereien auf beiden Seiten des Pro und Contra für den Standortsicherungsvertrag.
Ansonsten würden hier emotionslose vernünftig erklärte Gegenargumente stehen,
benutzt man dieses Forum (oder wie auch immer) zur Stimmungsmache?

Die Befürchtungen des Rene Bichler bezüglich der gesetzlichen Bindungen auf beiden Seiten würde ich gern erklärt wissen.
Anonymer Benutzer 03.02.2008 18:26
Arbeitsplatzsicherheit durch den Standortvertrag??!!!
Kommentar von Anonymer Benutzer am 24.01.2008 15:49
Dieser Kommentar wurde uns aus Braunschweig zum Standortvertrag zugeschickt.

In dem abgeschlossenen Standortvertrag gibt es am Ende des Vertrages folgende
Aussage!

Zum Thema Anpassung in unvorhergesehenen Fällen:

Sobald erkennbar wird, das die dieser Vereinbarung zu Grunde liegenden
Annahmen

–insbesondere hinsichtlich der Marktentwicklung, der Auslastungssituation sowie der sich daraus ergebenden Beschäftigungsmöglichkeiten am Standort Salzgitter-

nicht eintreten ,werden die Tarifvertragsparteien auf Antrag einer Betriebspartei unverzüglich Beratungen aufnehmen und die vorstehenden Regelungen der neuen Situation anpassen.

Ein Rechtsanwalt gab nach Prüfung des Vertragswerkes zur obengenannten Passage folgenden Kommentar –auszugsweise- ab:

Die nunmehr ratifizierte Klausel erhebt das Entwertungs-und Verwendungsrisiko dieses Vertrages durch den Arbeitgeber zur Geschäftsgrundlage und verschlechtert damit die Verhandlungssituation der Arbeitnehmervertreter.

Zusammenfassend ist festzustellen:

Während nach §313 BGB nur bei unzumutbaren Verschlechterungen arbeitgeberseitig ein Anspruch auf Neuverhandlungen des Standort-und Beschäftigungsvertrages bestand ,besteht jetzt bereits bei jeder Veränderung der dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Annahmen ein Nach bzw. Neuverhandlungsanspruch.

Nur das zu der von dem Betriebsbetreuer der IGM Salzgitter Horst Ludewig behaupteten Unkündbarkeit des Vertragswerkes.



Anonymer Benutzer 04.02.2008 19:11
danke du moralapostel!!!!!!
Anonymer Benutzer 11.02.2008 16:32
Standortsicherungsvertrag...
Der Standort ist sicher.
Dank der 40 Stunden Woche...
Anonymer Benutzer 11.02.2008 19:47
was erzählst du denn ????

lebst du schon oder besser gesagt schlaf weiter!!!!!!!!!!!
Anonymer Benutzer 12.02.2008 19:14
Ihr schreibt hir alle ein Schrot,das kann man ja alles garnicht glauben.
Anonymer Benutzer 13.02.2008 16:14
......musst du ja auch nicht!!
Anonymer Benutzer 10.09.2008 21:11
Bichler for President
Anonymer Benutzer 22.11.2009 20:46
Aber nur beim Kaninchen Züchter EV