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UPS behindert Gewerkschaftsarbeit

erstellt von oops zuletzt verändert: 24.08.2008 10:05
Zu einem groben Verstoß gegen das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb kam es am 21.10.04 in der Nürnberger UPS-Niederlassung.

Bei ver.di organisierte Betriebsangehörige wollten an diesem Tag eine Sondernummer des Betriebsgruppenmagazins „Das wahre Päckchen“ vor dem Werkstor an ihre Kolleginnen und Kollegen verteilen. In dieser Ausgabe (hier zu lesen) informierte die Betriebsgruppe über die Auflösung des Betriebsrates durch das Arbeitsgericht, die in Kürze anstehenden Betriebsratswahlen und ihre Einschätzung der Tätigkeit des bisherigen Betriebsrats. Solche Verteilungen gewerkschaftlichen Materials sind bei UPS Nürnberg seit einigen Jahren unbeanstandete Praxis. Doch an besagtem Tag schien es sich das Management anders überlegt zu haben: Als die Verteilung an die Nachmittagsschicht beinahe abgeschlossen war, drängten Angehörige des Werkschutzes einen Kollegen zum Verlassen des Geländes (auch der Zufahrtsweg zum Tor des Betriebes ist von UPS angemietet). Erst als einige Kollegen dem Werkschutz deutlich gemacht hatten, dass der Mann durchaus hier stehen und verteilen könne, ließ dieser von ihm ab.

Als allerdings die Verteilung zur Nachtschicht beginnen sollte, erwarteten bereits der Niederlassungsleiter mit einigen seiner Mitarbeiter die ver.di-Kollegen, wohl um die Weitergabe des gewerkschaftlichen Materials zu unterbinden. Das Verteilen von (auch gewerkschaftlichen) Flugblättern oder Broschüren sei, so die einen Tag später nachgeschobene Begründung der Geschäftsleitung, ab jetzt nur noch nach Vorlage und Genehmigung gestattet.

Diese dreiste Maßnahme läuft darauf hinaus, dass das UPS-Management bestimmen möchte, was Gewerkschaft und VK den Kolleginnen und Kollegen mitteilen dürfen, und was nicht. Selbstverständlich werden sich die Betroffenen gegen diese Zumutung wehren.

Die Rechtsprechung in dieser Frage ist eindeutig. Sowohl das Bundesarbeitsgericht als auch das Bundesverfassungsgericht schützen in ihren einschlägigen Urteilen die gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb und speziell auch das Verteilen von Infomaterial, Gewerkschaftszeitungen etc.

Dass die Geschäftsleitung die Rechtslage nicht kennt, dürfte eher unwahrscheinlich sein. Ihr neuerlicher Versuch, Gewerkschaftsarbeit bei UPS zu erschweren stellt demnach einen Verstoß nicht nur gegen geltendes Recht dar, sondern auch gegen den selbstgesetzten Anspruch, ein integrer und gesetzestreuer Arbeitgeber zu sein.

Die Behinderung von Gewerkschaftsarbeit im Betrieb ist auch in Zusammenhang mit den baldigen Betriebsratswahlen bei UPS Nürnberg zu sehen. Während nämlich die Vertreter managementfreundlicher Wahlvorschlagslisten bei UPS durchaus ihre Arbeitszeit und ihre Kommunikationsmöglichkeiten als Vorgesetzte (Sortleiter/ Teamleader/ Trainingssupervisor) zu Wahlwerbezwecken nutzen dürfen, stoßen gewerkschaftliche Listen nicht nur in der Nürnberger Niederlassung immer wieder auf die seltsamsten Schwierigkeiten.

Die Nürnberger Kollegen freilich wollen sich nicht einschüchtern lassen, so ein Mitglied der Betriebsgruppe:

„UPS als gewerkschaftsfreie Zone? Auf keinen Fall! Wir werden gemeinsam mit ver.di dafür sorgen, dass das Management kapiert, dass es mit seinen ständigen Angriffen auf uns und die Rechte der Kolleginnen und Kollegen nichts zu gewinnen hat. Wir werden unsere Aktivitäten im Betrieb und zu UPS allgemein auf jeden Fall verstärken. Jetzt erst recht!“

Wie´s weiterging, lest ihr hier

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