Verdachtskündigung wegen 59 Cent in Wuppertal gescheitert
Eine weitere Verdachtskündigung eines Discounters, diesmal wegen 59 Cent, ähnlich dem bekannten Fall Emmely, ist am Wuppertaler Arbeitsgericht gescheitert, Az.: 4 Ca 3853/08. Die Verfassungsklage wegen Demütigung wird erst in Jahren entschieden.
Am Wuppertaler Arbeitsgericht war wieder ein Fall der Verdachtskündigung zu entscheiden, bei dem Unterschlagung von 59 Cent, eine Packung Binden, zur Diskussion stand. Diesmal folgte die Richterin nicht dem Berliner Vorbild, das in Seminaren für Arbeitgeber diese Kündigungspraxis lehrt. Diesmal wurde die Kündigung für die 48jährige Angestellte als unwirksam erklärt, Pressemitteilung zu Az.: 4 Ca 3853/08 vom 1.4.09.
Auf die Frage von Netzwerk IT wurden keine weiteren Forum Semiare mit der LAG Richterin mitgeteilt. Entweder sind sie ausgebucht oder wegen der Zweifelhaftigkeit zurückgezogen.
Das Urteil liegt auf der Linie des Baecker Urteils , das auch schon im Namen der überwiegenden Mehrheit des Volkes gegen die bisherige Praxis steuert.
Gegen dieses Urteil ist die Revision möglich, dadurch könnte die Leidenszeit der Verkäuferin verlängert werden. Vielleicht entscheidet eine Revision bereits über Schmerzensgeld wie bei der Französin Marie-Christine ?
Emmely kann nach Einlegung der Verfassungsbeschwerde wohl nicht auf eine baldige Entscheidung rechnen, um sich von der Demütigung der Berliner Richterin zu befreien. Da nützt es ihr wenig, dass die Pressewogen hoch gegangen sind und sogar der gegen den Bundestagsvize Thierse auf begehrende Berliner Anwaltsverein wieder still wurde.
Wer die Kassiererin Emmely bei ihrem langen, einsamen Prozess unterstützen will, den sie gegen die vielen Unrechtsurteile der Verdachtskündigung führt, kann und soll sie wie die in der Schweiz betroffene Marisa weiter mit Aktionen, Briefen, Kommentaren und Spenden unterstützen.