Jörg Nowak vom Komitee „Solidarität mit Emmely“ erklärt: „Die
Richterin Daniele Reber ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Sie
darf nebenberuflichen Tätigkeiten für das Forum – Institut für
Management nachgehen, die darin bestehen, Arbeitgeber zum Thema
Kündigungen zu beraten. Zuletzt referierte sie am 17./18. Oktober 2008
dort unter anderem zur Verdachtskündigung. Das FORUM gehört nach
eigener Angabe zum Springer Science Business + Media Konzern und
befasst sich mit der Weiterbildung von Führungskräften.
http://www.bwb-law.de/fileadmin/pdf-dokumente/Forum-Arbeitsrecht.pdf
Am 01.04.2009 organisiert das FORUM - Institut für Management GmbH
ein Seminar in Frankfurt.Titel: Die besten Kündigungsstrategien - So
beenden Sie effektiv Arbeitsverhältnisse. Dies ist zu finden unter: http://www.forum-institut.de/de/veranstaltungen/recht/veranstaltung/details/0904442-die-besten-kuendigungsstrategien/
Gregor Zattler vom Solikomitee fügt hinzu: „Die Unabhängigkeit der
Gerichte steht nicht durch die Äußerungen von Wolfgang Thierse in
Frage. Die Unabhängigkeit der Justiz besteht darin, dass sie nicht
weisungsgebunden ist. Das bedeutet aber keineswegs, dass ihre
Entscheidungen und Verfahren nicht kritisiert werden dürfen. Die
konkrete Kritik wird geäußert wegen der herrschenden Rechtspraxis der
Verdachtskündigung, die nicht auf Gesetzen, sondern auf Richterrecht
beruht. Barbara E. erklärt nach wie vor, den ihr vorgeworfenen Diebstahl nicht begangen zu haben.
Laut der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin vom Dienstag
reichen objektive Tatsachen aus, die eine Wahrscheinlichkeit nahe
legen. Dass aber auch andere Hergänge wahrscheinlich sind, wird in der
ständigen Rechtsprechung kontinuierlich zugunsten der Arbeitgeber
ignoriert. Dies legt unter anderem der aktuelle Fall der Betriebsrätin
Ute Elze bei Kaufland aus Lüneburg nahe, die beschuldigt wurde, die
Kreditkarte ihrer Chefin entwendet zu haben. Es gab drei Zeuginnen, die
den Diebstahl gesehen haben wollen. Der Richter entschied, dass die
Zeuginnen unglaubwürdig sind, Ute Elze wurde wieder eingestellt. Auch
hier ging es um eine Verdachtskündigung.“
Jörg Nowak führt dazu aus: „Wir sprechen uns ausdrücklich für eine
unabhängige Justiz aus, aber gegen die herrschende Rechtspraxis der
Verdachtskündigung, in der Indizien ausreichen. Hier ist die Politik
gefordert, regulierend einzugreifen. Wir fordern ein Gesetz, das Verdachtskündigungen verbietet.“
Bärbel Schönafinger ergänzt: “Das Gericht hat auch in seinem
zweitinstanzlichen Urteil die geltende Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichtes nicht in Frage gestellt. Dazu hätte sie die
gängige Interessensabwägung bei Verdachtskündigungen revidieren müssen.
Eine Interessensabwägung, die nicht nur die Interessen des Arbeitgebers
abwägt, wäre ein großer Schritt für die festgefahrene Praxis in der
Arbeitsrechtsprechung gewesen. Das Gericht hätte dann, ohne genauer
untersuchen zu müssen, ob der vom Arbeitgeber vorgebrachte Verdacht
begründet sei oder nicht, zu dem Schluss kommen können, dass 31
Dienstjahre ohne Abmahnung und das Interesse von Frau E. ihren Job zu
behalten, höher zu bewerten sind als der Verdacht, Frau E. hätte sich
zu Unrecht einen Vorteil von 1,30 Euro verschafft.
Diesen Weg hat das Gericht auch in der 2. Instanz nicht
beschritten. Es hat erneut die herrschende Rechtsprechung des BAG
unangetastet gelassen. Die Richterin ist jedoch in ihrer
Urteilsbegründung noch weiter gegangen und hat ohne Not und ohne ein
Recht darauf zu haben, nicht nur den Verdacht, sondern die Tat selber
als von Frau E. begangen erklärt. Ungehöriger Weise unterstellt sie der
Verkäuferin dann noch, sie hätte eine andere Kollegin unrechtmäßig
beschuldigt und verschiedene Visionen des Tathergangs berichtet. Das
ist infam, weiß doch die Richterin, daß der oder die Beschuldigte in
einem Verdachtsfall sich rechtfertigen und dem Gericht verschiedene
Angebote machen muß, wie der Fall anders gewesen hätte sein können!
Umgekehrt hat die Richterin keine entlastenden Überlegungen für Frau E.
angesprochen, etwa den Umstand, daß es absurd sei, anzunehmen, die Frau
E. hätte ausgerechnet im Beisein ihrer Chefin und einer ihr nicht
wohlgesonnenen Kassiererin die Pfandbons unrechmäßig einlösen wollen.
Die Parteilichkeit der Richterin, Frau Reber, ist ein Skandal!“
Mit der Bitte um Veröffentlichung, für das Komitee ,,Solidarität mit Emmely“: http://emmely.org