Erste Zweifel an Verdachtskündigungen
Die volle Wucht der Gerichte hatte Emmely noch zu spüren, die wegen vermuteter Unterschlagung von 1,30 Euro keinen Kündigungsschutz bekam. Eine französische Kassiererin hatte bessere Richter, auch Bäcker haben es besser.
Das Arbeitsgericht in Dortmund zweifelt aus formalen Gründen erstmals bei einem Bäcker an der Verdachtskündigung, weil er am Brotaufstrich genascht und nicht nur probiert habe, sz vom 11.3. und spiegel 10.3.09.
Eine Schwalbe macht aber bekanntlich noch keinen Sommer. Zweifel sind daher angebracht, ob die eindeutige Meinung des Volkes gegen Verdachtskündigungen, in dessen Namen bisher geurteilt wurde, bereits bei den Richtern angekommen ist. So schnell wie in Frankreich der Kassiererin Marie-Christine nicht nur Recht gegeben wurde, und ihr zudem ein Schadenersatz zugesprochen wurde, sind unsere Gerichte leider nicht. Für die kämpferische für ihre Streikbereitschaft bekannte Berliner Kassiererin Emmely kommt das zu spät. So kann man ihrn nur mit Spenden in ihrem Hartz IV Dasein helfen.