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Emmely: Schutz vor Verdacht und Strafe

by Solidarität mit Emmely posted on 09.05.2009 16:37 last modified 09.05.2009 16:37

Am 6. Januar 2009 fand im Roten Salon der Volksbühne (Berlin) eine Veranstaltung mit dem Titel "Verdacht und Strafe. Wie schützen wir widerständige Kolleginnen?" statt. Es ging um Verdachtskündigungen wie im Fall Emmely.

Emmely wurde nach 31 Jahren Arbeit bei Kaisers fristlos unter dem Vorwand des Verdachts gekündigt, Pfandbons für 1,30 € falsch abgerechnet zu haben. Emmely sagt, an dem Vorwurf ist nichts dran. Tatsächlich hatte sie den Einzelhandelsstreik in ihrer Filiale organisiert. Davon ließ sie sich auch durch Vieraugengespräche mit Vorgesetzten nicht abbringen, sie blieb beim Streik. Sie verlor die Emmely ProtestKündigungsschutzklage in der ersten Instanz. Der Berufungsprozess findet am 27. Januar statt.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das Konstrukt 'Verdachtskündigung'. Die Anwältin Sandra Kunze stellte die juristischen Aspekte dieses Konstrukts im Vergleich zur 'Tatkündigung' dar. Bei einer 'Tatkündigung' muss die Tat bewiesen werden, der bloße Verdacht reicht nicht aus. Die Verdachtskündigung hebelt die sogenannte Unschuldsvermutung aus. Der Gekündigte muss beweisen, dass er etwas nicht getan hat. Die Wurzeln der 'Verdachtskündigung' liegen in der Weimarer Republik und zogen sich über den Faschismus bis hinein in die Gegenwart.

Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch schilderte im Anschluss ihren Fall. Sie hatte die menschenverachtenden Zustände in ihrem von Vivantes geführten Pflegeheim angeprangert. Daraufhin erhielt sie drei Kündigungen, unter anderem weil ihr der Vorwurf gemacht wurde, ein Flugblatt verteilt zu haben. Der Verdacht reichte aus. Sehr bewegend erzählte sie, wie sie durch die jahrelangen Auseinandersetzungen mit Arbeitgeber und Gerichten krank wurde, aber sich gleichzeitig politisierte.

Gregor Zattler vom Komitee „Solidarität mit Emmely“ erörterte daraufhin weitere Fälle in denen Beschäftigte vom Arbeitgeber mit dem Mittel der Verdachtskündigung aus dem Unternehmen gekickt wurden. Es wurde deutlich, dass Emmely kein Einzelfall ist.

Was tun bei Arbeitsrechtlichen Repression? Unterschiedliche Positionen kamen in der Diskussion zur Sprache: Druck von unten, auf der Straße und Druck auf bez. von Institutionen und Gewerkschaften. Der Berufungsprozess steht an. Das Solidaritätskomitee organisiert eine Kundgebung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin (Magdeburger Platz 1) am 27.01.09 um 9:30Uhr. Danach geht’s zum Prozess. Gerade hier ist es wichtig präsent zu sein. Wir sehen uns dort!

 

Die Termine auf einen Blick:

  • 23. Januar, 16:30 Uhr Kundgebung vor der Kaiser's Filiale am Kottbusser Tor (Berlin)
  • 27. Januar, 9:30 Uhr Kundgebung und Prozess, LAG Berlin, Magdeburger Platz 1

 

Weitere Infos: http://emmely.org Kontakt: streik@kanalb.org

Komitee „Solidarität mit Emmely“

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