Die Zumutbarkeitskündigung von Marisa durch Manor - Genf
Die Kündigung der Gewerkschafterin Marisa wegen Zumutbarkeit bleibt solange unverständlich, bis die Zumutung definiert und messbar ist. Kündigung ist zumutbar.
In der Genfer Filiale der Handelskette Manor wurde Marisa wegen unzumutbarem Verhalten gekündigt, UNIA . Auch auf Nachfrage haben wir keine Informationen, was unzumutbar bei Manor sein soll.
Bleibt nur zu vermuten, dass es die Kritik an Arbeitsbedingungen und zu den Ladenöffnungszeiten vor Weihnachten ist, die Marisa zusammen mit der Forderung nach einer Einführung einer Personalkommission vortrug. Für Manor wäre also nicht zumutbar, das Recht auf freie Meinung in der Schweiz wahrzunehmen. Vielleicht muss sich Manor ein anderes Land aussuchen, in dem diese Vorstellungen rechtens sind.
Noch ist in der Schweiz Kritik zumutbar . Den besonderen Wert der Kritik hat Manor noch gar nicht erkannt, weil viele Mißstände erst mit Kritik bekannt werden und abgestellt werden können. Das geht aber nur mit Kritik, die keine Sanktionen fürchten muß.
Mit der Zumutbarkeitskuendigung setzt Manor neue Maßstäbe, eine unbequeme Mitarbeiterin loszuwerden, ein Versuch wie die Verdachtskuendigung von Emmely, bei der irgendetwas behauptet wird in der Hoffnung, ein Richter glaubt das. Leider gibt es solche Richter/Innen.
Zugleich werden sogar Mitarbeiter stimuliert, kritische Kollegen zu denunzieren, wie man an einem Beitrag zu einem älteren Artikel über die Zumutung sehen kann.
Bei allem wird total vernachlässigt, dass es immer um Existenzen von Beschäftigten geht. Verdrängt wird auch, wie wichtig die Interessenvertretungen, Personalkommission oder Betriebsrat, sind, die erst selbstherrliche Filialleiter in die Schranken verweisen können.