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Beschäftigungsgesellschaft oder Arbeitsgericht?

by WelgerArbeiterNehmer posted on 15.09.2004 15:40 last modified 30.07.2006 08:13 —

Diese Frage haben sich über 130 KollegInnen gestellt und für sich entschieden. Rund 120 haben, nach reiflicher Überlegung, sich für den Weg über die TQG entschieden. Eine Wahl mit dem scheinbaren geringsten Widerstand und Risiko? Ich hoffe die gemachten Zusagen der TQG treffen ein und es gibt kein „böses Erwachen“ am Ende der TQG. Fordert die zugesagten Leistungen ein. Isoliert euch nicht, denn in der Gruppe können Erfahrungen ausgetauscht werden.

Ein keiner Teil der Betroffenen hat sich auf den „Rechtsweg“ begeben. Ein schwieriger und langer Weg durch die Arbeitsgerichtsbarkeit. Der Ausgang ist ungewiss, frei nach: „Auf hoher See und vor Gericht, bist du in Gottes Hand“. Auch diese Gruppe hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, denn es geht auch hier um die persönliche Existenz.

Ob der jeweils gewählte Weg der „Bessere“ für jeden einzelne war, wird erst die Zukunft zeigen. Dies muss aber von jedem selbst beurteilt werden. Die Entscheidung war jetzt notwendig und könnte nur mit den bekannten Faktoren getroffen werden.

(1) Kommentare

Anonymer Benutzer 16.09.2004 07:49
Vielleicht tauchen die Welger-KollegInnen als Ventus-Leihkräfte bei NEOMAN oder MAN auf. Als Ausgleich, dass AutoVision bei Welger zeitweise "freiwillig gegangene" NEOMAN-Mitarbeiter untergebracht hat und diese dort voll zur Qualifizierung gearbeitet haben.
Beide Beschäftigungsgesellschaften brauchen Erfolgsmeldungen, auch wenn kaum langfristige Beschäftigungen für die Betroffenen vermittelt wurden. Die Zahlen in der Salzgitter Zeitung werden von Betroffen, aus eigener Erfahrung stark bezweifelt, da ein falsche Bild vermittelt wird. Befristete Einsätze sind keine Vermittlungserfolge.