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Rechte der Beschäftigten

by WelgerArbeiterNehmer posted on 24.11.2004 07:57 last modified 30.07.2006 08:13 —

Wenn der Chef den Arbeitsvertrag verschlechtern will…

Neu bei der IG Metall Braunschweig ist ein PDF-Infoblatt mit oben genanntem Titel. Nachfolgend ein paar Ausschnitte und die „Headlines“ daraus, damit ihr entscheiden könnt, ob es sich lohnt ggf. die Software und das Dokument zu laden.

  1. Unterstützung mitnehmen: Zu einem Gespräch mit dem Arbeitgeber oder Personalchef möglichst nicht allein gehen. ......
  2. **Wenn der Arbeitgeber zur Unterschrift drängelt:** Einen vorgelegten neuen Arbeitsvertrag NIE gleich unterschreiben! Immer in Ruhe prüfen (lassen). Von dem Chef Bedenk- und Prüfzeit verlangen. Üblich sind mehrere Tage (mindestens 1 Woche). Übt der Arbeitgeber Druck auf die/den Beschäftigten aus sofort zu unterschreiben, ist das Nötigung!
  3. **Kein Zwang zur Änderung der bisherigen Arbeits-Bedingungen:** Der Arbeitgeber kann Mitarbeiter nicht zwingen einen neuen Arbeitsvertrag (oder Zusätze zum Arbeitsvertrag) zu unterschreiben. Wenn der Arbeitgeber einseitig Arbeitsbedingungen ändern will, muss er eine Änderungskündigung aussprechen in der genau definiert ist, was geändert werden soll. Die Berechtigung der Änderungskündigung sollte man in jedem Fall von einem Arbeitsgericht überprüfen lassen! Meist ist sie ungerechtfertigt. Zur Einreichung einer Klage gegen eine Änderungskündigung hat man 21 Tage Zeit. ....... Durch die Unterschrift des betroffenen Beschäftigten versucht der Arbeitgeber die Einverständniserklärung zu der von ihm beabsichtigten Maßnahme zu erlangen. Deshalb NICHT Unterschreiben!
  4. Gesetzesbruch: Der Arbeitgeber hat sich an die bisher vereinbarten Regelungen im Einzelarbeitsvertrag und im Tarifvertrag zu halten. Tut er das nicht, bricht er das Gesetz und macht sich strafbar.
  5. Mit Tarifvertrag immer nur besser als mit Einzelarbeitsvertrag: .....
  6. Ganze Belegschaft betroffen: Immer öfter ist ein solches Vorgehen von einem Arbeitgeber kein Einzelfall. Häufig sind viele/alle Beschäftigten davon betroffen. ....... Wichtig: Zusammenhalt, keine Ausgrenzung von Kolleginnen und Kollegen, nichts unterschreiben. .......
  7. Irrglauben aufgeben: Die „freiwillige Aufgabe“ von Arbeitsbedingungen sichert in der Regel nicht den Arbeitsplatz! ....
  8. Sich wehren nützt! ....
  9. Achtung: Die Unterschrift unter einen neuen Arbeitsvertrag oder einem Zusatz mit geänderten Bedingungen ist rechtlich gesehen eine Einverständniserklärung des Beschäftigten und praktisch kaum noch zurückzudrehen. .....
  10. Deshalb: sich nicht erschrecken lassen und nicht kapitulieren!

Ist dieses Infoblatt eine IGM-Reaktion auf die berichteten Vorgange über die Unterschriftenaktion zur freiwilligen Arbeitzeitausweitung?

Wolfram

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