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Info an den Betriebsrat

by WelgerArbeiterNehmer posted on 28.08.2004 12:14 last modified 30.07.2006 08:13 —

Hallo Leute,

am Mittwoch hat Wolfram versucht den Betriebsrat über Mail zu erreichen und hatte dabei teilweise Erfolg. Eine Reaktion ist allerdings nicht erfolgt. Zu euerer Information nachfolgend der Nachrichteninhalt:

Hallo Welger-Betriebsräte,

der Betriebsrat ist die gewählte Interessensvertretung der abhängig Beschäftigten. Als einer der beiden Betriebspartner soll der Betriebsrat die Arbeitnehmerinteressen gegenüber der Geschäftsleitung vertragen. Der Betriebsrat ist nicht Vollstreckungsorgan der Geschäftsleitung. Noch soll der Betriebsrat „freiwillig“ die Aufgaben der Geschäftsleitung übernehmen. Es ist nicht Aufgabe des Betriebsrates Kollegen und Kolleginnen festzulegen, welche gekündigt werden sollen. Der Betriebsrat soll Kündigungen verhindern und die Auswahl der Geschäftsleitung überwachen. Der Betriebsrat soll die, von der Geschäftsleitung, Gekündigten mit Widersprüchen nach § 102 BetrVG ausstatten.

Ich hoffe, dass es ein freiwillige Angebot für den TQG-Übertritt ist. Es ist wichtig, dass die Betroffenen den Inhalt des Sozial- und Interessenausgleichs kennen. Ich hoffe, der Betriebsrat stimmt keinen Kündigungen zu.

Wolfram Polar

(2) Kommentare

Anonymer Benutzer 28.08.2004 15:15

wer so einen brief an den br welger
sendet , der sollte sich nicht wundern das er bei dieser situation des br ,keine antwort erhält!

was ist eigentlich bei dem treffen am donnerstag in dieser woche heraus gekommen?
Anonymer Benutzer 28.08.2004 16:13
Wenn der Betriebsrat ein reines Gewissen hat, könnte und sollte er auch antworten.

Wie würdest Du den Brief formulieren?