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Kündigung oder was

by WelgerArbeiterNehmer posted on 07.08.2004 16:33 last modified 30.07.2006 08:13

Hallo KollegInnen,

wie letzten Freitag besprochen, ist der euch zugegangene Informationsbrief nicht ganz unkritisch. Um euch Klarheit zu verschaffen, was dies rechtlich gesehen überhaupt ist, müsst ihr jetzt schnell handeln. Der nachfolgende Text soll euch helfen, ohne lange Formulierungsüberlegungen, Gewissheit zu erlangen.

Beachtet den Vorschlag von Manfred und gebt dieses Schreiben möglichst am Montag nach den Informationsveranstaltungen immer zu zweit ab und lasst euch die Abgabe auf einem Zweitexemplar bestätigen (Datum/Unterschrift). Auf der Rückseite kann der Kollege die Abgabe zusätzlich bestätigen.

Informiert die betroffenen KollegInnen – Ziel: Es sollten 136 Briefe bei der Personalleitung einlaufen.

Es reicht aus, einen Vordruck zu erstellen und den Absender dann jeweils handschriftlich einzutragen.

Wolfram P.

Willi Welkewahn

Meine Straße 123

D 38123 Wohnort

Welger Maschinenfabrik GmbH

Personalleitung Herrn K.O. Müller

Gebrüder Welger Straße 3

D 38304 Wolfenbüttel

Ihr Schreiben vom 03.08.2004 mit den Zeichen P / Mue

Sehr geehrter Herr K.O. Müller,

ihr o.g. Schreiben vom 03.08.2004 kann juristisch als Kündigungsmitteilung ausgelegt werden. Ich bitte um eine schriftliche Mitteilung bis spätestens 16.08.2004, ob es sich um eine unverbindliche Information oder um eine Kündigung der Firma Welger Maschinenfabrik GmbH handelt.

Ab diesem Zeitpunkt behalte ich mir vor, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Braunschweig einzureichen, um meine Rechtsposition zu wahren.

Mit freundlichen Grüßen

(1) Kommentare

polwol 08.08.2004 10:54
Danke für die schnelle Veröffentlichung - wird morgen dringend gebraucht