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Gütetermine 12.10.2004 ArbG BS

by WelgerArbeiterNehmer posted on 12.10.2004 20:17 last modified 30.07.2006 08:13 —

Termin 12.20.04, 10:00Uhr: Güteverhandlung – Betriebsbedingte Kündigung

RI Frau Steinke, 5. Kammer, Sitzungssaal B im ArbG BS

PV/Bekl Ass. Meyer pp. mit Karl Otto Müller (Personalleitung) für Welger Maschinenfabrik GmbH / PV/Kl RA Koch für/mit Hartmut B., Aktenzeichen: 5 Ca 527/04, Jörg F., Aktenzeichen: 5 Ca 532/04, 4 Zuhörer

RI ruft die Parteien für alle 2 Fälle um 10:00 Uhr auf.

Der Bekl/PV schildert in wohlgeformten Worten unter Verwendung von Worthülsen im Anwaltsjargon die wirtschaftliche Situation, mit den bekannten Argumenten wie z.B. die gestiegenen Stahlpreise. Die Notwendigkeit deshalb Personal abzubauen und die umfangreichen Bemühungen der Betriebsparteien eine sozialverträgliche Lösung zu finden. Ein Interessens- und Sozialplan wurde ausgehandelt und es gibt eine Namensliste zum Interessensausgleich. Es müssten 135 Gekündigt werden, doch 9 haben Klage eingereicht. Nach der Körpersprache und Gestik zu urteilen, unverständlicherweise für den Arbeitgeberverbandvertreter. Die Abfindung beträgt nach Sozialplan 8.xxx € und 7.xxx €. Für mich vollkommen überraschend in dieser Phase, wird die Bereitschaft zur Aufstockung auf den vollen Tausender angeboten. Die Vergleichs- und Kompromissbereitschaft soll anscheinend demonstriert werden.

Die RI fragt dieses Angebot zur Notizniederschrift nach. Anscheinend weil diese Aufstockungen nur minimal sind, aber sehr großzügig klingen, z.B. von 986 auf 1000. Doch Herr K.O. Müller stellt Richtig, daß es mehr ist, also übernächster Tausender. Aber nur wenn sofort der Arbeitsplatz aufgegeben wird.

RA: Es sind nur 9 Kündigungsschutzklagen. Eine handvoll Leute, die den Arbeitsplatzverlust und die angedachte Lösung über die Beschäftigungsgesellschaft nicht annehmen konnten. Grenzfälle zwischen zu Jung für die Rente und zu Alt für die Beschäftigungsgesellschaftsvermittlungsbemühungen, also zwischen 50 und 55. Außerdem würde er gerne erst die Begründung des Arbeitgebers anhören.

RI stellt als Ergebnis des Gütetermins eine strittige Entscheidung fest und gibt die Termine und umfangreiche Auflagen zu Protokoll. Schriftsatzfristen zum 20.11.2004 und 5.1.2005. Kammertermin ist für den 1.2.2005 11:45 für die Zwei festgesetzt. Dauer: 10 Minuten.
(WB)

(2) Kommentare

Anonymer Benutzer 21.10.2004 07:33
Wer soll das Lesen und Verstehen können? Schreibt doch Klartext.
Anonymer Benutzer 25.10.2004 07:54
Eine Erklärung der Abkürzungen gibt es unter:

http://www.netzwerkit.de/projekte/man-nci/AGBS/Bericht

Abkürzungen erleichtern die Berichtsschreibung, MAN spart sich das Ausschreiben vom Prozessbevollmachtigter der Beklagten.

Weiteres zum Arbeitsgericht ist nachlesbar unter:

http://www.netzwerkit.de/projekte/man-nci/AGBS/Kammer