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Interessenausgleich abgeschlossen – was bedeutet das wirklich für die Kollegen?

by Alcatel-Lucent posted on 04.06.2008 15:10 last modified 05.06.2008 00:28 —

Wenn man dem Flugblatt des Gesamtbetriebsrats (GBR) glauben schenken darf, wurde der Interessenausgleich „erfolgreich“ abgeschlossen. Stimmt das wirklich?

Der Interessenausgleich (IA) ist zumindest auf dem Intranet-Webserver des Nürnberger Betriebsrates hinterlegt. Somit können wir jetzt den Inhalt des Flugblatts mit dem vergleichen, was tatsächlich abgeschlossen wurde. Hier die Behauptungen des GBRs:

Betriebsbedingte Kündigungen konnten verhindert werden

Angesichts dessen, dass an allen Standorten mehr Kollegen gegangen sind, als vorgesehen waren, ist es nicht gerade verwunderlich, dass die Firma nicht betriebsbedingt kündigen wird. Von „schwierigen und intensiven Verhandlungen“ kann nicht die Rede sein.

Allerdings verschweigen die Autoren des Flugblattes (siehe IV/1), dass der GBR ganz andere Kündigungen für möglich hält: „betriebsbedingte Änderungskündigungen“.

Arbeitsplatz durch Ringtausch

Ein Ringtausch ist, wenn ein Kollege, der keinen Arbeitsplatz mehr hat, den Arbeitsplatz eines Kollegen, der selbst gehen möchte, besetzt. Der Ringtausch setzt voraus, dass

  1. der Kollege einen Auflösungsvertrag bekommt und
  2. der neue Chef, den ringtauschwilligen Kollege auch haben möchte

Wir brauchen wohl nicht weiter zu erläutern, was die derzeitige Praxis bei Auflösungsverträge ist und dass das Freiwilligenprogramm ausgelaufen ist...

Qualifizierung bei Arbeitsplatzwechsel während der Arbeitszeit auf Kosten des Arbeitgebers

Hier sind wir tatsächlich fündig geworden. Es handelt sich hier allerdings um eine bestehende Betriebsvereinbarung. Auch hat die Firma ein Interesse daran, dass die Beschäftigten, die (zwangs-)versetzt werden, eine Weiterbildung für die neue Stelle bekommen.(IV/2)

Besondere Berücksichtigung der speziellen Situation von Menschen mit Behinderung

Folgendes ist im IA nachzulesen: „Die Interessen und Belange der schwerbehinderten Menschen sind besonders zu berücksichtigen“. (IV/1) Allerdings gibt es keine weitere Präzisierung bzw. wie dies überhaupt umgesetzt werden sollte. Quintessenz: es ist lediglich eine Absichtserklärung ohne Inhalt und Konsequenzen.

Standortsicherung Berlin

Wie es aussieht, gibt es zumindest ein Projekt, dass dafür sorgen soll „Zukunftsthemen“ in Berlin anzusiedeln und Beschäftigung in Berlin zu schaffen. (III/2) Es stellt sich die Frage, warum man im IA bezüglich Nürnberg und Stuttgart darüber schweigt?

Übernahmeangebote für Auslerner und Absolventen der Berufsakademie / Umwandlung von befristeten in unbefristete Arbeitsverhältnisse

Gelinde gesagt, ist der Text des Flugblattes an dieser Stelle irreführend. In der Vereinbarung (IV/3) sollen entweder „Auslerner“ befristet übernommen werden oder befristete Arbeitsverträge verlängert werden. Von der „Umwandlung von befristeten in unbefristete Arbeitsverhältnisse“ finden wir nichts im IA.

Definition von Projekten zur Schaffung von Zukunftsperspektiven und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen

Das klingt ganz gut und begrüßungswert. Wir finden aber im IA nichts darüber, außer was über Berlin geschrieben wurde. Wo steht es?

Fazit

Die Autoren des GBR-Flugblattes haben versucht, das Ergebnis der Verhandlungen zu beschönigen. Klappern gehört zwar zum Geschäft, wir erwarten aber, dass der GBR dabei noch auf dem Teppich bleibt. Anspruch und Wirklichkeit klaffen gewaltig auseinander. Hätten wir den "Interessenausgleich" als Vergleich nicht vorliegen, würden wir durch das Flugblatt maßlos in die Irre geführt. Was hat der GBR davon? Und warum tolerieren die Betriebsräte in Stuttgart, Nürnberg, Bonndorf und Berlin so ein Verhalten, so einen Flyer? Wer sie fragt und darauf eine Antwort bekommt, kann hier gerne darüber berichten.

Im folgenden Text gehen wir auf die übrigen Punkte des IA ein. Insbesondere: Wie sollten Betroffene sich verhalten, wenn sie mit einer Änderungskündigung konfrontiert werden? Was hat es mit den im IA erwähnten Auswahlrichtlinien auf sich?

Wir empfehlen als Lektüre zum Thema Änderungskündigung den Text des befreundeten Mitarbeiternetzes, NCI: Änderungskündigung

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