Grundsicherung - die Alternative zu Hartz IV II
Das Grundsicherungsprinzip stellt eine neue Alternative zu der herkömmlichen Abfindungsregelung dar - Eine kurze Erläuterung des Konzepts
In diesem Modell wird, das von der Firma für Restrukturierungen bereitgestellte Budget, sprich das, was die Firma ansonsten für Abfindungen ausgeben würde, einem Treuhänder übergeben, der es seinerseits bei einer Versicherung oder Bank anlegt. Davon zahlt diese periodisch (jährlich oder monatlich) eine Summe an den Treuhänder zurück.
Der Treuhänder überweist dann einer sogenannten Langzeit-Transfergesellschaft (LTG), bei der die vom Abbau betroffenen Mitarbeiter quasi beschäftigt sind, periodisch einen Betrag in Form eines Darlehens.
Von diesem Darlehen überweist die LTG ihren Beschäftigten monatlich einen Betrag als Arbeits- bzw Beschäftigungslohn. Um keine Umsatzsteuern zu zahlen darf die LTG keinen Gewinn aufweisen. Sollte desalb am Ende des Jahres nach Überweisung aller Gehälter doch noch Geld übrig bleiben, wird es einfach an die Treuhand zurückgezahlt. In diesem Modell entfällt die massive Besteuerung der Abfindungssumme, die die Mitarbeiter bei herkömmlichen Abfindungsregelungen erhalten.
Steuern fallen lediglich bei der monatlichen Entlohnung der Mitarbeiter durch die LTG, die aber erheblich niedriger sind. Da der Mitarbeiter bei der LTG beschäftigt ist, wird er weiterhin in die Renten- und Sozialkasse einzahlen, wobei der Arbeitgeberanteil von der LTG bezahlt wird.
Sollte der Mitarbeiter einen anderen Job finden, dann fällt ihm dieser Zuverdienst nicht weg, sondern bleibt weiterhin bestehen.