Learning to Fly
Wann auch immer der Merger kommt, eins ist sicher: Es wird entlassen! Wo und wieviel ist noch unklar. Von dem was man hört, werden die „teuren“ Länder weit über dem Durchschnitt betroffen. Das heißt im Zeitalter vom Hartz IV Armut für viele der Betroffenen. Gibt es Alternativen dazu? Wenn ja, wie sehen sie aus?
Bis vor einigen Jahren sah das übliche Spiel so aus, daß es bei jeder Entlassungswelle einen „Interessenausgleich“ und einen „Sozialplan“ gab. Das Erste fiel öfters unter die Kategorie "Kosmetik", und das Zweite regelte das Geld, was man bekam. Nachdem Hartz IV eingeführt worden ist, läuft das Spiel nun ganz anders. Eine Abfindung nutzt vielen KollegInnen wenig oder gar nichts, weil Hartz IV nach einem Jahr ins Haus steht.
Die jüngeren KollegInnen mögen vielleicht eine neue Stelle finden. Bei den „Älteren“ sieht es aber schlecht aus. Viele Beschäftigten von Alcatel oder Lucent gehören hierzu. Ingenieure sind z. B. ab etwa 40 sehr schwer vermittelbar. Für Facharbeiter und Angelernte ist es meist ab 50 Feierabend. Von diesem Alter bis zur Rente ist es dann ein sehr langer Weg.
Eine vermeintliche Alternative stellt die sogenannte „Beschäftigungsgesellschaft“ dar. Hier sollen die Entlassenen für den Arbeitsmarkt „fit“ gemacht werden. In der Regel aber kriegen die Betroffenen Bewerbungstraining und werden auf nutzlose Weiterbildungen geschickt. Allerdings nutzen diese Maßnahmen nichts, wenn es entweder keine passenden Arbeitsplätze auf dem Arbeitsmarkt gibt oder keine Bereitschaft seitens der „Arbeitgeber“, die Betroffenen zu beschäftigen.
Nebenbei bemerkt: der Begriff „Beschäftigungsgesellschaft“ ist eigentlich eine Irreführung. Solche Gesellschaften sind nichts anderes als eine Art Entsorgung. Die Firmen sind froh, ihre Beschäftigten ziemlich geräuschlos loszuwerden. Und die Gewerkschaften auch! Man scheut größere Auseinandersetzungen und es fallen mal ein paar nette Jobs für altgediente Gewerkschafter oder Personalleiter ab – je nachdem wer die Gesellschaft gegründet hat. Alle Übriggebliebenen können sich anschließend wieder mal dem Alltag widmen – vorerst zumindest.
Eine echte Alternative gibt es aber. Trotz der berechtigten Kritik am Ergebnis und trotz des sehr kleinen Betroffenenkreises, ist die Idee von einer Vorruhestandsregelung im AEG-„Sozialtarifvertrag“ sehr interessant. Dort gilt die Regelung ab dem 53. Lebensjahr. Allerdings sind die Bedingungen so eng, daß nur Wenige in deren Genuss kommen könnten. Solche Vereinbarungen für Alcatel oder Lucent müssen viel früher getroffen werden – Maßstab ist die Unvermittelbarkeit und er ist womöglich auf ein Alter von 45 Jahren gesetzt.
Das jetzige Konzept einer Abfindung, das nur irgendwann mal unter Hartz IV angerechnet wird, hat ausgedient.