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Datenschutz

von Bedienstete — Letzte Änderung 20.07.2010 22:20
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Als ich einmal krank war...

... und nach erholsamer Bettruhe und Einnahme großer Mengen schmackhaften Tees gestärkt an meinen Arbeitsplatz zurück kehrte, fand ich eine E-Mail der Rättin vor, in der der gesamten Gruppe mitgeteilt wird, dass ich mich krank gemeldet habe.

Daraufhin schrieb ich der Rättin, ob sie denn schon einmal etwas von Datenschutz gehört habe?!...

...die Antwort steht bis heute aus, aber dem Vernehmen nach wurde die Rättin zwischenzeitlich von "Höherer Stelle" über das Thema Datenschutz aufgeklärt.

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(3) Kommentare

Anonymer Benutzer 21.07.2010 08:59
Warum machst Du keine komplette Akteneinsicht in allen Listen der Rättin, wenn es sein muß hol den öffentlichen Datenschützer
Bedienstete 21.07.2010 18:53
Was meinst Du mit "...Akteneinsicht in allen Listen..."?
Den Datenschützer habe ich eingebunden, daher wurde die Rättin auch von anderer Stelle über Datenschutz aufgeklärt.
valter 22.07.2010 11:38
Versuch es mal mit dem BDSG $ 19 Auskunft http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__19.html und verlaß Dich nicht auf den internen Datenschutzbeauftragten, da es je nach Bundesland einen eigenen öffentlichen Datenschutzbeauftragten gibt.

Mit Listen sind alle EDV Systeme gemeint, je nach dem was Ihr verwendet, z.B. SAP.