Arbeitsgericht verpflichtet Deutsche Bahn zur Datenauskunft
Frankfurt 21.1.2012 In einer Entscheidung vom 11.Januar 2012 hat das Arbeitsgericht Frankfurt ein Urteil zur Datenauskunft an Arbeitnehmer verkündet. Die verlangte Datenauskunft und das Urteil bezieht sich auf Bespitzelungsaktionen und Datenskandale bei der Bahn ab 2008. In dem Urteil wird die Bahn-Tochter DB Systel dazu verurteilt, dem Kläger mitzuteilen, welche personenbezogenen Daten des Klägers im Hinblick auf seinen E-Mail-Verkehr im Rahmen der Konzernbetriebsvereinbarung zum Einsatz und Nutzung der Informationstechnologie im DB-Konzern (KBV-IT) vom 19.12.2007 und in vorgelagerten Dateien und Datenbanken gespeichert werden und wurden. Auskunft zu erteilen ist auch zu personenbezogenen Daten im Dokumentenmanagementsystem Athene wie Protokollierung von Arbeitsschritten und Literaturlisten. Auch Daten in Abrechnungs- und Managementinformationsystemen müssen gegenüber dem Mitarbeiter offen gelegt werden.
Dem Mitarbeiter ist auch Auskunft zu erteilen, welche Daten der Firma Network Deutschland GmbH zur Verfügung gestellt wurden. Network Deutschland war in der Ära Mehdorn mit Datenabgleichen und Bespitzelungsaktionen beauftragt worden.
Das Urteil des Frankfurter Arbeitsgerichtes ist historisch, bisher gab es noch keine Rechtsprechung zur Datenauskunft an Beschäftigte. Mit diesem Urteil wird das Grundrecht auf die eigenen Daten auch für Arbeitnehmer bestätigt, das Unternehmen wie Alcatel bisher ihren Arbeitnehmern verwehren. Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, wird sie von Netzwerk IT veröffentlicht, um weitere Datenauskünfte auf der Basis der Rechtsprechung einholen zu können.
Das Aktenzeichen beim Arbeitsgericht Frankfurt lautet 7 Ca 835/10.
- Hier steht der Text des Urteils