Massenhaft Verfassungsbeschwerden gegen ELENA
Bereits in 2009 wurde eine Petition gegen die Erfassung von Arbeitnehmerdaten eingereicht, mit der Arbeitgeber die bisher getrennten Datensammlungen zusammenfassen. Der Bundestag hat darauf nicht reagiert, der diese riesige Datensammlung beschlossen hatte.
Der gemeinnützige Verein FoeBuD e.V hat am 31.3.2010 Flut von Beschwerden gegen ELENA beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. 22 005 Vollmachten untermauern die Bereitschaft, gegen ELENA beim Bundesverfassunsgericht zu klagen .
In ELENA werden seit dem 1.1.2010 die Daten von 40 Millionen Erwerbstätigen erfaßt, deren Arbeitgeber die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Der Sinn des Elektronischen Entgeltnachweises (Elena) soll sein, Anträge auf staatliche Leistungen wie Kinder- oder Elterngeld und Arbeitslosengeld schneller bearbeiten zu können. Erfaßt werden also auch massenweise Daten von Beschäftigten, die keine Anträge stellen, also nur auf Vorrat.
Gegen diese Vorratsdatenspeicherung hat sich auch der machtlose Bundesbeauftragte für den Datenschutz ausgesprochen.
Die auch von NCI und von Netzwerk IT unterstützten Massenklagen bringen neuen Schwung in die Diskussion, diese Katastrophe des Datenschutzes wieder abzuschaffen.