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Gesetzliche BKA Schnüffelei

erstellt von valter zuletzt verändert: 17.11.2008 12:27
Das neue BKA Gesetz zur Legitimierung von Online Untersuchungen steht auf der Kippe, weil einige Länder die Zustimmung verweigern. Es ist zu unsicher, ob die mit dem Gesetz bedrohte Meiningsfreiheit wieder vom Verfassungsgericht gekippt wird.

Das vom Bundestag mit den Stimmen der grossen Koalition beschlossene BKA Gesetz, genannt Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt , mit dem die Grundprinzipien der Pressefreiheit beschnitten werden sollen, steht auf der Kippe , weil einige Länder, zuletzt auch Sachsen nicht mitmachen wollen.

Ein SPD-Parteitag in Sachsen stellt ein Scheitern des BKA-Gesetzes im Bundesrat in Aussicht. Die Genossen haben angesichts der kommenden Wahlen kalte Füsse bekommen, wenn sie sich mit der Union für ein derart zweifelhaftes Gesetz einsetzen, mit dem Online Schnüffelei wieder gesetzlich erlaubt würde, was erst bei einem Gesetz in NRW vom Verfassungsgericht verboten wurde. Ein erneutes Votum des Verfassungsgerichtes könnte auch dieses Gesetz genauso wieder kassieren.

Falls der Bundesrat das Gesetz nicht passieren läßt, bestehen durchaus Aussichten, dass es nach einer Vermittlungsrunde noch verabschiedet würde. Bei Klagen vor dem Verfassunggericht könnte der Bundespräsident abwarten, es zu unterzeichnen, um seine Chancen zur Wiederwahl zu verbessern.

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