BGH erschwert Freikauf von Strafen bei Steuersündern
Karlsruhe 7.2.2012 Der Bundesgerichtshof BGH hat ein Urteil des LAG Augsburg wegen Rechtsfehlern zu Gunsten des Angeklagten aufgehoben, in dem der Angeklagte, der Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hatte, nur eine Bewährungsstrafe erhielt.
Der BGH hat in dem Grundsatzurteil das Rechtsempfinden vieler wieder zurecht gerückt, die beispielsweise beim Bewährungsurteil des zurückgetretenen Postchefs Zumwinkel von gekauftem Recht sprachen. Ob der BGH damit auch Anlaß gibt, fehlerhaft zu milde Urteile der Vergangenheit wieder aufzuheben, ist noch nicht klar, da die ausführliche Begründung noch fehlt.