Sittenwidrig niedrige Löhne sind Straftat
erstellt von valter
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zuletzt verändert:
12.05.2011 15:55
Krasse unterschreitung von Mindestlöhnen sind strafbar und ein Schaden für Sozialkassen. Das OLG Naumburg bestraft einen Arbeitgeber, der Reinigungskräften sittenwidrige Löhne von unter einem Euro zahlt, Aktenzeichen: 2 Ss 141/10
Am OLG Naumburg urteilten Richter über einen Arbeitgeber, der den Mindestlohn im Reinigungsgewerbe an Autobahn-Toiletten sittenwidrig unterschritten hatte und seinen Frauen Stundenlöhne von einem Euro zahlte. Eine Revision des Magdeburger Landgerichtes wurde verworfen.
Die Geldstrafen in 18 Fällen von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro sind allerdings viel zu niedrig, um Wiederholung derartiger Ausbeutung zu verhindern.