Kündigung einer Pforzheimer Kindergärtnerin bestätigt
Die Arbeitsgerichte hätten alle wesentlichen Gesichtspunkte des Falls berücksichtigt und die Interessen der Betroffenen und der Kirche sorgfältig gegeneinander abgewogen. Die Klage einer 47jährigen Erzieherin vor dem EU Menschengerichtshof blieb daher ohne Erfolg, Pforzheimer Zeitung vom 3.2.2011.
Die Kündigung der Erzieherin, die für eine Religionsgemeinschaft der Universalen Kirche/Bruderschaft der Menschheit geworben hat, sei nach Meinung des Gerichtes kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Grundrechte und Interessen der Kirche wurden gegeneinander abgewogen.