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Surfen gegen Anweisung ist pauschal kein Kündigungsgrund

erstellt von valter zuletzt verändert: 20.04.2010 13:13
Die Unwirksamkeit der Kündigung, weil ein Arbeitnehmer seine Kontodaten angesehen hat, wird vom LAG Rheinlandpfalz bestätigt, Az.: 6 Sa 682/09

Das LAG Rheinlandpfalz bestätigt in einem Urteil die Entscheidung des Arbeitsgerichtes, daß das private Surfen auch gegen eine Mitarbeitererklärung nicht automatisch zur Kündigung führt.

Die Entscheidung fiel im Zusammenhang mit weiteren Streitfällen, in denen es um Bezahlung geht. Für das Gericht war die Kündigung nach anderen Schikanen wie auch Abmahnungen offensichtlich der Versuch, aus dem Streit um korrekte Lohnnachzahlungen herauszukommen, in die sich der Arbeitgeber verstricken ließ, ohne den Lohnforderungen nachzukommen. So hatte der Arbeitgeber auch schon eine Änderungskündigung erfolglos probiert.

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