Hartz IV Kinder wachsen nicht
Was die Richter am Bundessozialgericht sich dabei dachten, als sie einen Kleiderzuschuß einer Familie in Höhe von 448 Euro für 2 schnell wachsende Kinder ablehnten , ist nur schwer zu verstehen. Negiert diese Entscheidung doch vollkommen die Entscheidung des Verfassungsgerichtes zu den Hartz IV Sätzen, die vor allem bei Kindern zu gering sind.
Lesen scheint bei den Bundessizialrichtern nicht die stärkste Sache zu sein, denn nach dem Studium des Verfassungsgerichtsurteiles stimmen die Hartz IV Sätze bei Kindern nicht, die in dieser Entscheidung bei den Kosten für Tagesausflüge nachgebessert wurden. Die Kinder können nun an den Klassenausflügen teilnehmen, die dafür nötige Kleidung haben sie nicht. Warum verzichten die Sozialrichter nicht auf ihre Roben, wenn es die alten noch tun und denken an Kinder, deren Hosen zu kurz, Jacken zu klein und Schuhe zu klein wurden?
So normal wie das Wachsen der Kinder ist, so sehr ist es eine Schande, wenn sie in zu kleinen Schuhen laufen müssen und sich die Füße verschandeln, weil das Geld auch nach Meinung von Sozialrichtern für neue Schuhe nicht nötig ist. Wer versteht diese Sozialrichter?