EuGH kippt Kündigungsfristen
Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Urteil vom 19.1.2010 die deutschen Kündigungsfristen verworfen, weil sie gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, wenn Arbeitszeiten vor dem 25. Lebensjahr unberücksichtigt bleiben.
Das Arbeitsleben begann bisher erst ab dem 25. Lebensjahr, an dem etliche Arbeitnehmer schon viele Jahre tätig waren, die nach dem Gesetzt nicht berücksichtigt wurden. Das darf nun nicht länger so sein, entschied die große Kammer des Gerichtshofes. Damit werden Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr neu in die zu berücksichtigenden Zeiten genommen.
Wer weiß was am Arbeitsrecht noch alles faul ist, wenn sich noch mehr selbstbewußte Kläger wie Seda Kücükdeveci an den europäischen Gerichtshof wenden; denn auch der Kassiererin Emmely steht dieser Weg noch bevor, falls nicht vorher über Fehlurteile bei Bagatellkündigungen entschieden wird.