Verfassungswidrige Ladenöffnung in Berlin
Das Verfassungsgericht hat die Öffnung der Läden an allen 4 Adventssonntagen in Berlin für verfassungswidrig erklärt. Damit wird bei der Entscheidung über Ladenöffnungszeiten, die in die Kompetenz der Länder gelangte, wieder eine Grenze gesetzt.
Die 24-stündige Öffnung der Läden an 7 Tagen der Woche kommt nicht, die vor allem auf dem Rücken der Verkäuferinnen und Verkäufer ausgetragen würde. Das Verfassungsgericht zeigt mit Artikel 4 Grundgesetz die Grenzen der Rücksichtsnahme zum Schutz des Sonntages auf, die es einzuhalten gilt, Zeit vom 1.12.09 . Allerdings können die Läden in diesem Jahr geöffnet bleiben.