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Verfassungswidrige Ladenöffnung in Berlin

erstellt von valter zuletzt verändert: 01.12.2009 14:18
Die Öffnung der Länden an allen 4 Adventssonntagen in Berlin widerspricht dem Grundgesetz. Den Ladenöffnungszeiten sind wieder Grenzen gesetzt.

Das Verfassungsgericht hat die Öffnung der Läden an allen 4 Adventssonntagen in Berlin für verfassungswidrig erklärt. Damit wird bei der Entscheidung über Ladenöffnungszeiten, die in die Kompetenz der Länder gelangte, wieder eine Grenze gesetzt.

Die 24-stündige Öffnung der Läden an 7 Tagen der Woche kommt nicht, die vor allem auf dem Rücken der Verkäuferinnen und Verkäufer ausgetragen würde. Das Verfassungsgericht zeigt mit Artikel 4 Grundgesetz die Grenzen der Rücksichtsnahme zum Schutz des Sonntages auf, die es einzuhalten gilt, Zeit vom 1.12.09 . Allerdings können die Läden in diesem Jahr geöffnet bleiben.

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