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Sozialauswahl und Betriebsrat

erstellt von valter zuletzt verändert: 19.11.2009 09:51
Das Ravensburger Arbeitsgericht lehnt auch eine vom Betriebsrat abgesegnete Sozialauswahl ab sondern prüft sie selbst.

Das Ravensburger Arbeitsgericht, das noch den Kündigungsschutz beim Mundraub von Maultaschen ablehnte, urteilte über die Sozialauswahl, die der Betriebsrat bereits abgesegnet hatte. Die Kündigungsschutzkläger erhielten Recht, weil die Sozialauswahl nicht stimmt, Schwäbische Zeitung Online vom 6.11.09 .

Eine Pressemitteilung des Arbeitsgerichtes ist dazu bisher nicht herausgegeben worden.

Die Entscheidung ist vor allem bei betrieblichen Kündigungen wichtig, wenn dabei Ältere ausgemustert werden sollen und der Arbeitgeber die Vergleichsgruppen falsch benennt. Dabei hilft es dem Arbeitgeber nicht, wenn er den Betriebsrat - mit welchen Mitteln auch immer - zu einer Zustimmung zu einer von ihm getroffenen Auswahl überredet hat.

(3) Kommentare

Anonymer Benutzer 19.11.2009 04:59
einen hinweis vom jägermeister:
mehr dazu auch nachzulesen bei den kündigungsschutzverfahren im jahre 2003 der busbauer aus salzgitter !!
 nachzulesen hier im netzwerk!

Anonymer Benutzer 20.11.2009 07:03
....kläger hatten alle erfolg vor gericht!!!!!!!!!!!!!
valter 20.11.2009 10:04
Gibt es eine Sammlung der öffentlichen Urteile - vielleicht im MAN Projekt, um die Erfolge nicht zu vergessen?