Sozialauswahl und Betriebsrat
Das Ravensburger Arbeitsgericht, das noch den Kündigungsschutz beim Mundraub von Maultaschen ablehnte, urteilte über die Sozialauswahl, die der Betriebsrat bereits abgesegnet hatte. Die Kündigungsschutzkläger erhielten Recht, weil die Sozialauswahl nicht stimmt, Schwäbische Zeitung Online vom 6.11.09 .
Eine Pressemitteilung des Arbeitsgerichtes ist dazu bisher nicht herausgegeben worden.
Die Entscheidung ist vor allem bei betrieblichen Kündigungen wichtig, wenn dabei Ältere ausgemustert werden sollen und der Arbeitgeber die Vergleichsgruppen falsch benennt. Dabei hilft es dem Arbeitgeber nicht, wenn er den Betriebsrat - mit welchen Mitteln auch immer - zu einer Zustimmung zu einer von ihm getroffenen Auswahl überredet hat.
mehr dazu auch nachzulesen bei den kündigungsschutzverfahren im jahre 2003 der busbauer aus salzgitter !!
nachzulesen hier im netzwerk!