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Die Pfandbon Moral

erstellt von valter zuletzt verändert: 11.04.2013 12:44
Nach dem umstrittenen Pfandbon Urteil gegen die Kassiererin Emmely wird über Moral und Verhältnismäßigkeit zwischen 1,31 und Millionen Euro gestritten.

Die bereits in einem Buch erschienen Auslassungen des einstigen Siemens CEO, der über die Bestechungs- Affären u.a. mit dem Kauf einer hauseigenen Gewerkschaft gestolpert ist, beschreiben den vom Profit beeinflußten Moralbegriff. Bei dem Urteil der Verdachtskündigung von Emmely wird der Moralbegriff erneut strapaziert. Anderen umfangreichen Kommentierungen folgend startet die konservative Presse eine Umfrage über die Beschäftigung bei Betrug.

Die Umfrage nach einer Einstellung ist selbst schon derart tendenziös, unterstellt sie doch, dass bei Verdacht bereits ein Betrug erwiesen sei, wie dies in der Begründung des umstrittenen LAG Urteils auch angenommen wird. Sie entspricht auch dem Inhalt der nebenberuflich von der Richterin Daniele Reber gelehrten Mangementseminare, in denen sie u.a. Personalchefs darin schult, wie man unbequeme AktivistInnen wie Emmely per Verdachtskündigung rauswirft. Verdacht heißt aber nicht wissen und wird in der Rechtssprechung - in Strafprozessen in der Regel - zum Vorteil des Angeklagten fallen gelassen. Nur so kam es zu den milden Urteilen bei Ackermann, Zumwinkel und Althaus. Die Unverhältnismäßigkeit der Bewertung der Arbeitsgerichte gegenüber normalen Gerichten klagen viele Kommentare an.

So eine tendenzielle Umfrage zeigt aber auch, dass Presse zur Meinungs(ver)bildung beiträgt. Wer diese Unterstellung nicht merkt, soll eine Stimme für eine Einstellungsfrage abgeben, um die es bei Emmelys Urteil gar nicht geht. Emmely bekommt wegen unbewiesenem Verdacht keinen Kündigungsschutz. Sie war eingestellt, 31 Jahre lang. Ihr werden Rechte versagt, was dringend geändert werden muß.

Über Moral wird daher wieder einmal gestritten, die seit den griechischen Philosophen schon sehr unterschiedlich ausgelegt wurde.

Moralisch soll es nun auf einmal sein, wer wegen nicht vollständig bewiesener Bereicherung oder Steuerhinterziehung von Millionen milde bestraft wird. Auch ein bisschen vorbestrafter Ministerpräsident soll in Thüringen im Amt bleiben können. Sind das dieselben Menschen, die es moralisch finden, wegen unbewiesener 1,31 Euro Pfandbon Unterschlagung eine Kassiererin hart zu bestrafen? Die Moral hat offenbar sehr viele ganz extreme Seiten.

Auch bei den im Namen des Volkes gesprochenen Urteilen kommt man nicht ohne Moral aus, die in eine Schieflage, in eine 2-Klassen-Justiz geraden ist. Das ist wiederum ungerecht und daher an der Zeit, wieder ins Lot gerückt zu werden, bevor die Mühlen höherer Gerichte das erledigen, damit die Justiz sich nicht wegen Ungerechtigkeit überflüssig macht.

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