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Bayrische Verfassungsrichter lehnen Volksbegehren Mindestlohn ab

erstellt von valter zuletzt verändert: 03.02.2009 13:19
Nach dem Innenministerium lehnt der bayrische Verfassungsgerichtshof das DGB Volksbegehren Mindestlohn in einer Mehrheitsentscheidung ab. Az.: Vf. 111-IX-08

Mit Stimmenmehrheit lehnen die bayrischen Verfassungsrichter das DGB Volksbegehren Mindestlohn ab, Pressemitteilung vom 3.2.09. Das Volksbegehren ist damit erst einmal gestoppt, sz vom 3.2.09. Die Richter lehnen das Volksbegehren ab, weil dem Landesgesetzgeber nach Art. 72 Abs. 1 GG die erforderliche Gesetzgebungskompetenz fehle.

Fraglich ist allerdings, ob die Verfassungsrichter auch inhaltlich die Forderung nach Mindestlohn verhindern. Zweifel in Gerichten werden nicht erst nach der umstrittenen Zumwinkel Entscheidung immer lauter. Sind es nach den Verwaltungsgerichten nun die Verfassungsrichter, die sich bald ein neues Volk suchen müssen, in dessen Namen sie urteilen?

In der Begründung ist jedenfalls kein Hinweis zu entdecken, wie ein Mindestlohn Volksbegehren formal richtig auf den Weg zu bringen wäre. Aus der formalen Ablehnung eines Bayrischen Mindestlohnes zu schließen muß wohl aus der DGB Initiative ein bundesweites Volksbegehren werden, mit dem der Mindestlohn für alle eingefordert wird.

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