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Noch ein bisschen Mindestlohn

erstellt von valter zuletzt verändert: 14.01.2009 08:53
Zusätzlich zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und einem Mindestarbeitsbedingungengesetz soll der Mindestlohn noch im Arbetnehmerüberlassungsgesetz für die Zeitarbeiter geregelt werden.

Der Flickenteppich zur Regelung eines Mindestlohnes wächst. Die Zahl an Mindestgrenzen wächt weiter. Für die Zeitarbeiter soll der Mindestlohn im Arbetnehmerüberlassungsgesetz geregelt werden, reuters vom 13.1.09.

Bisher hat die Union eine einheitliche Regelung blockiert und die SPD konnte sich nicht durchsetzen, obwohl das Volksbegehren Mindestlohn kommt. Einen Rettungsschirm Mindestlohn gibt es nicht, den man in wenigen Tagen durch das Parlament peitschen könnte. So dauert es und viele Beschäftigte werden vertröstet, dass die Gesetze kommen werden.

Bei den vielen Untergrenzen muss man bereits das Stückwerk infrage stellen, wieso das Minnimum von Branche zu Branche verschieden sein soll. Die Menschen haben doch dieselben Preise und dieselben Ausgaben zum Leben. Wieso soll die Untergrenze von der Art der Arbeit abhängen. Dieser Kompromiss gegenüber der Industrie spricht Bände, worum es der Koalition wirklich geht.

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