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Ausgenutzte und rechtlose Leiharbeit

erstellt von valter zuletzt verändert: 21.11.2008 11:24
Mit ausufernder Leiharbeit haben Unternehmen flexibel auf den Boom reagiert, ohne wirklich neue Beschäftigung zu schaffen. Jetzt, in der Rezession, fliegen sie alle wieder raus. Leiharbeit hat nie wirklich Beschäftigung geschaffen.

Der Boom der von einem Superminister unter dem Namen Agenda 2010 eingeführten Leiharbeit war ohne Grenzen, Ahlener Zeitung vom 20.11.08. Seit Leiharbeiter reihenweise wieder auf die Strasse fliegen und zu Hartz 4 Empfängern werden, wird der Skandal offenbar:

  • Leiharbeiter tragen alle Unternehmensrisiken,
  • Verträge laufen einfach aus, ohne Arbeitsrecht,
  • Leiharbeiter sind die billigen Hilfsarbeiter fast wie Sklaven bzw. Tageloehner .

Die Verweigerung eines Mindestlohnes für Leiharbeit sagt schon aus, wie über die modernen Sklaven gedacht wird. Sie sind ausgenutzt und rechtlos, weil sie dasselbe wie Festangestellte leisten, aber weniger bezahlt werden und ihre Verträge einfach auslaufen, wenn sie überflüssig werden. Wenn Leiharbeiter nicht mehr gebraucht werden, fängt sie keine Leihfirma auf. Sie sind zum Spielball moderner Menschenhändler geworden.

Leiharbeiter müssen sich überflüssig fühlen, wenn Unternehmen sie nach Lust und Laune einstellen, um die eigenen Risiken damit abzudecken. Sie sind der Traum aller Personalabteilungen, die sich so nicht mehr um Recht und Gesetze kümmern müssen, die durch Leiharbeit ausgehebelt wird.

Es wird Zeit, mit dieser neuen Sklaverei aufzuhören, Leiharbeit wieder einzuschränken oder ganz abzuschaffen.

(6) Kommentare

Anonymer Benutzer 22.11.2008 09:19
Zeitarbeit mag umstritten sein, doch man sollte sich doch an die Fakten halten. Ein Großteil der Zeitarbeitunternehmen arbeiten auf der Grundlage eines mit den DGB-Gewerkschaften ausgehandelten Tarifvertrags. Niemand ist da rechtlos. Die BZA und IGZ Zeitarbeitunternehmen fordern bereits seit Jahren einen Mindestlohn.
Anonymer Benutzer 24.11.2008 17:57
Der Miese DGB Tarifvertrag kam aber nur zustande weil plötzlich aus dem nichts..eine so genannte Christliche Gewerkschaft die Tarifverträge aushebelte.
Sprich die "Christliche Gewerkschaften zahlten noch weniger.Und der DGB war gezwungen so einen Tarifvertrag ab zu schließen.
das BZA und IGZ einen Tarifvertrag fordern ist richtig.
Aber sie die beiden werden nie halbwegs gerechte Löhne zahlen wollen..da kann noch so laut gerufen werden nach Mindestlohn von BZA und IGZ.
Anonymer Benutzer 23.11.2008 19:30
"Leiharbeit hat nie wirklich Beschäftigung geschaffen."

Ja und? War das denn die Absicht?

Und was ist deiner Meinung nach so gut an kapitalistischer "Beschäftigung"?, daß sie für dich das höchste zu sein scheint?

Sind die Beschäftigten denn nicht die Kostenfaktoren, mit deren Benutzung die Geldvermehrung der Unternehmen stattfinden soll- und wenn sie dafür nicht taugen, für überflüssig erklärt werden?
Und wenn sie "gebraucht" werden: Sind ihre Löhne nicht die Kost, die den Gewinn schmälert? also von den Unternehmen ständig angegriffen werden zwecks Senkung??
Anonymer Benutzer 07.12.2008 20:25
StGB § 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft
(1) wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zu Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer in Satz 1 bezeichneten Beschäftigung bringt.
Anonymer Benutzer 08.12.2008 11:17
"wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem f r e m d e n Land verbunden ist.."

Das ganze einheimische Inventar fällt also schon mal nicht unter deinen Paragraphen.
Anonymer Benutzer 09.12.2008 22:48
Zitat: Unter Ausnutzung einer Zwangslage ODER der Hilflosigkeit ...
Das ODER trennt den Text. "unter Ausnutzung der Zwangslage" kann damit für sich allein gültig und anwendbar sein. Ob der Nachsatz "die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, in Sklaverei ..." im Zusammenhang mit "unter Ausnutzung der Zwangslage" zu sehen ist, ist nicht eindeutig. Das ist reine Interpretation.

Sollte der Nachsatz auch für "unter Ausnutzung der Zwangslage" gelten, wäre das Konstrukt mindestens schlampig. Ansonsten gibt es in der BRD hundertausendfache Straftaten.