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Pressefreiheit bei LabourNet teilweise wiederhergestellt

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:24
Amtsgericht 64 GS 3146/05 und Staatsanwaltschaft 2 Js 40 / 05 in Bochum halten noch die Korrespondenz beschlagnahmt, um eine Flugblattaktion aufzudecken, die den Namen von Labournet verwendet hatte.

Die berichtete Beschlagnahme der EDV von LabourNet durch Bochumer Gerichtsinstanzen ist nach dem Einsatz von Anwälten inzwischen wieder teilweise aufgehoben worden. Von den Gerichten wird presserechtlich geschützte Korrespondenz immer noch zurückgehalten.

Der presserechtliche Vertrauensschutz von Informanten ist durch die andauernde Beschlagnahme weiter auf's höchste gefährdet, nur weil ein Kommando Paul Lafargue den Namen von LabourNet für eigene Zwecke mißbraucht hat.

Zusammen mit LaboutNet protestiert Netzwerk IT gegen die Verletzung der Presserechte durch die Bochumer Gerichte, die hiermit aufgefordert werden, sich um die Sache selbst zu kümmern und Presseorgane wie LabourNet in Ruhe arbeiten zu lassen.

Wer Protestschreiben an die gerichtlichen Institutionen senden will, kann dies an folgende Adressen tun:

Staatsanwaltschaft Bochum

Westring 8; 44782 Bochum

Az.: 2 Js 40/05

Telefax: 967 – 2587

E-Mail Adresse

und

Amtsgericht Bochum

Viktoriastraße 14; 44787 Bochum

Az.: 64 GS 3146/05

Faxnummer: 0234 / 967 - 2424

E-Mail Adresse

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