Arbeitnehmerdatenschutzgesetz fehlt immer noch
Der neue Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten liegt als PDF Datei vor, der am 19.4.05 dem Bundestag zugeleitet wurde.
In dem umfangreichen Bericht nimmt der Bundesbeauftragte Stellung zu den Themen, die sich nach Grundrechtsverschiebungen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ergaben, aber auch auf aktuelle neue Datensammlungen über Telefon- oder biometrische Daten.
Der Bericht widmet auch ein besonderes Kapitel dem save harbor, mit dem in Europa agierende Firmen die in USA unsicheren Daten zu schützen versuchen. Dabei werden erhebliche Mängel in der Umsetzung festgestellt, die in einem eigenen Bericht veröffentlicht sind. Besondere Bedeutung kommt dem Mängelbericht im Zusammenhang mit der Weitergabe von persönlichen Daten durch Banken zu, die heute bekannt wurde und die dazu führen kann, daß auch in den USA schärfere Datenschutzbestimmungen diskutiert und danach vielleicht sogar eingeführt werden.
Der Hinweis auf den EU-weit noch fehlenden Arbeitnehmerdatenschutz ist gut. Wie allerdings der Bundesbeauftragte sich für Datenschutzfragen von Arbeitnehmern einsetzt, der in Teilbereichen des BDSG existiert, kann noch verbessert werden. Der Bundesbeauftragte hat bis jetzt nicht die auf dieser Plattform bereits diskutierten Datenverstöße bei Infineon , eBay oder CINRAM unterstützt.
2. Da es sich bei den genannten Institutionen um privatwirtschaftliche Unternehmen handelt, sind hierfür die Aufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer, nicht aber der BFD zuständig.