Sollen Nebeneinkünfte nur ein bisschen transparenter sein?
Die Mauschelei bei Nebeneinkünften der Abgeordneten geht weiter. Der Bundestagspräsident zögert bei der Umsetzung der Transparenzrichtlinie immer noch, weil einige Abgeordnete gegen die Offenlegung von Nebeneinkünften geklagt hatten.
Die Erfolgsaussichten der Klage, über die "demnächst entschieden":http://www.net-tribune.de/article/030707-80.php werden soll, sind gering. Dann wäre klar, daß die Offenlegung der Nebeneinkünfte mit juristischen Tricks verhindert werden sollte.
Schließlich könnte der von der schwarz-roten Mehrheit dominierte Bundestag dafür sorgen, dass Nebeneinkünfte ein "bißchen transparent":http://www.impulse.de/politik/270068.html werden. Nur so wüßte der Wähler, von wem sein Abgeordneter sich seine Meinung bezahlen läßt. In einer Periode der Bestechung und Mauschelei auch bei vielen Unternehmen wird von den obersten Volksvertretern ein Signal erwartet, dass diese auf dem Weg der Unbestechlichkeit und Konformität mit Gesetzen bleiben bzw. dorthin zurückkehren, falls bei Ihnen die VW und Siemens Methoden zur Nachahmung gereizt haben.
Dabei muss auch beachtet werden, dass in Deutschland Abgeordnetenbestechung praktisch staftfrei ist, weil die UN Konvention gegen Korruption nicht ratifiziert wurde.
Walter Keim
Keim v. Germany: Appl. No. 41126/05 ECHR: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/echr-061101.htm 8 German states violate the human right og freedom of information: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ifg-result.htm