Türkische Presse bei NSU Prozess ausgeschlossen
München 26.3.2013 Bei der Vergabe an Plätzen für Pressevertreter haben türkische Medien keine Plätze bekommen. Das OLG hat sich angeblich nach dem Eingang der Anträge gerichtet und auf die begrenzte Zahl möglicher Plätze hingewiesen. Wenn keine Absicht bei dieser einseitigen Vergabe vorliegt, so läßt sie ein äußerst unsensibles Vorgehen erkennen, das den Verdacht der Einseitigkeit bestätigt.
Gerade die Opfer fühlen sich durch diese Einseitigkeit in der Verweigerung an Plätzen türkischer Pressevertreter erneut von der deutschen Justiz benachteiligt. Das OLG ist in der Pflicht, trotz aller Sicherheitsbedenken bei diesem Verfahren für die bestmögliche Transparenz zu sorgen.