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Türkische Presse bei NSU Prozess ausgeschlossen

erstellt von valter zuletzt verändert: 26.03.2013 12:49
Das OLG München hat türkischen Pressevertretern keine Plätze im Verfahren gegen Zschäpe am 17.3.2013 zugestanden, eine neue Form der einseitigen Zensur?

München 26.3.2013 Bei der Vergabe an Plätzen für Pressevertreter haben türkische Medien keine Plätze bekommen. Das OLG hat sich angeblich nach dem Eingang der Anträge gerichtet und auf die begrenzte Zahl möglicher Plätze hingewiesen. Wenn keine Absicht bei dieser einseitigen Vergabe vorliegt, so läßt sie ein äußerst unsensibles Vorgehen erkennen, das den Verdacht der Einseitigkeit bestätigt.

Gerade die Opfer fühlen sich durch diese Einseitigkeit in der Verweigerung an Plätzen türkischer Pressevertreter erneut von der deutschen Justiz benachteiligt. Das OLG ist in der Pflicht, trotz aller Sicherheitsbedenken bei diesem Verfahren für die bestmögliche Transparenz zu sorgen.

(3) Kommentare

Heidi 26.03.2013 21:37
Da hätten auf jeden Fall Plätze für Vertreter türkischer Medien reserviert werden müssen! Für dieses Versäumnis gibt es keine Entschuldigung.
Anonymer Benutzer 06.04.2013 17:08
Wie lernfähig die Münchener OLG Richter sind, ist nun dokumentiert und zu sehen.
valter 12.04.2013 19:19
1 BvR 990/13 Pressemitteilung Nr. 24/2013 vom 12. April 2013
Es wird dem Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts
aufgegeben, nach einem von ihm im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis
festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an
Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern
der angeklagten Straftaten zu vergeben.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/[…]/bvg13-024.html