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Kleines Opfer im Verfassungsschutz

erstellt von valter zuletzt verändert: 03.07.2012 20:16
Die zum Himmel schreienden Pannen im Verfassungsschutz haben ein erstes Opfer im Chef gefunden. Doch ist dadurch schon die Einseitigkeit aufgehoben, zumal der sie kontrollierende Innenminister immer noch regiert?

Berlin 2.7.2012 Ein erstes Opfer bringt der Chef des seit der Aufdeckung der kriminellen rechtsradikalen NSU unrühmlich bekannten Verfassungsschutzes, der die Opfer verhöhnte und den kriminellen rechten Sumpf jahrelang deckte. Zuletzt vernichtete der Verfassungsschutz noch wichtige Akten.

Doch was passiert ohne den Chef des Verfassungsschutzes, wie wird endlich die Einseitigkeit der kompletten Organisation geändert, die an allen seinen Gliedern vorgenommen werden muß. Solange derselbe Innenminister am Ruder ist und nichts unternimmt, sogar den ausscheidenden Chef noch lobt, ist gar nichts repariert . Der Innenminister merkt wohl gar nicht, dass er durch die aufgedeckten riesigen Fehler des Verfassungsschutzes ebenfalls getroffen ist.

  • Pannen bei NSU-Ermittlungen Thüringens Verfassungsschutz-Präsident muss gehen, sz vom 3.7.2012

(1) Kommentare

Anonymer Benutzer 04.07.2012 07:32
es war schon immer so in der politik. man hat in 99% der fälle einen brlitzableiter gesucht. wenn der sich dann auch noch freiwillig findet, dann ist das ja um so besser. in den ruhestand versetzen... er bekommt dann sozusagen ab sofort statt gehalt eben ruhestandsbezüge. jedem anderen normalen arbeitnehmerin der freien wirtschaft hätte man hochkantig rausgeworfen. nur in der politik und bei managern wird ein versagen noch vergoldet. in welcher welt leben wir eigentlich? es sollte geprüt werden, ob er aufgrund dessen nicht auch noch seine pensionsansprüche verlieren sollte. aber das allerwichtigste ist jedoch nun, massiv und intensiv aufzuklären wie es dazu kommen konnte. vor allem wie man dies in zukunft verhindern kann. wie sind denn die abläufe bei einer vernichtung von akten? wo gibt es zwischen vernichtung und auslagern entsprechende berührungspunkte? wer entscheidet das? ein einzelner? gesetze? wenn es ein einzelner ist, dann muß man das ändern, indem mindesten zwei, besser drei sich vorher die jeweiligen akten vorher unabhängig besehen. es muß ja so ne art sachbearbeiter für jeden einzelnen vorgang geben. sie sollten dies dann künftig schriftlich festhalten, ebenso bei zweifeln. also im zweifel wir das nicht vernichtet. bei jedweden anfragen wird die frist einer vernichtung bis zr bestätigung bzw. abschluß der untersuchung unterbrochen und somit nicht wirksam. es liegt da irgenwie der verdacht nahe, das da jemand jemand schüten wollte, warum auch immer...