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Das Storch-Heinar Urteil

erstellt von valter zuletzt verändert: 11.08.2010 12:49
Aktenzeichen: 3 O 5617/09 am Landgericht Nürnberg: Die Persiflage Storch Heinar der "Endstation Rechts" verletzt kein Marken und Wettbewerbsrecht, sondern ist durch das Grundrecht der Meinungs- und Kunstfreiheit geschützt.

Wie sich bereits in der Verhandlung am Nürnberger Landgericht im Juli abzeichnete, gewinnt Storch Heinar am Nürnberger Landgericht das von der Modefirma MediaTex initierte Verfahren, die eine bei Neonazi's beliebte Marke Thor Steinar vertritt und dabei Urheber- und Markenrechte verletzt sah.

Das Gericht ist jedoch zu dem noch nichts rechtskräftigen Urteil gekommen, daß der Storch als Persiflage von dem Grundrecht der Meinungs- und Kunstfreiheit geschützt ist, siehe auch FAZ und sz .

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