EuGH: Keine Stammzellen Patente
Zwischen dem Pharma-Unternehmer Brüstle und Greenpeace ist der Rechtsstreit um ein Patentmonolop bis zum Europäischen Gerichtshof gelangt, um generell über die Patentierbarkeit zu entscheiden. Ähnlich wie bei dem Streit um Patente auf Tiere hat jetzt der EuGH entschieden , dass Stammzellen nicht patentierbar sind, weil sie mit menschlichem Leben spielen. Stammzellen können von der Forschung weiter ungehindert verwendet werden. Nur die Geschäfte mit Stammzellen sind mit Monopolen auf der Patentebene nicht möglich. Wieso die ach so freie Forschung durch diese Entscheidung behindert sein soll, das ist nur zu verstehen, wenn die Forscher doch eine Vermarktung geplant haben, Pech gehabt.
Damit hat der EuGH die Grenzen der Patentmonopole neu definiert und enger gesetzt, die von den Patentgerichten und der Industrie gern ausgedehnt würden, wie bei MONSANTOs patentierten Schweinen oder der von einem Anmelder in Neuseeland beanspruchten Turbokuh . Der EuGH hat damit die Diskussion um Patentmonopole neu eröffnet, die das Leben oder die Freiheit der Gedanken auch in der Software betreffen.
Unterdessen streiten sich Konzerne wie Appel und Samsung weiter um Monopole durch Patente auf ihre Produkte, aber das ist Wettbewerb wie er sein sollte. Menschen und ihre Stammzellen gehören nicht in diesen Wettbewerb.