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Verfassungswidrige Kliniksprivatisierung

erstellt von valter zuletzt verändert: 16.02.2011 13:45
Bei der Privatisierung der Uni-Kliniken Giessen und Marburg wurden Arbeitnehmerrechte verletzt. Das Verfassungsgericht stellt fest, dass Arbeitnehmer nicht gegen ihren Willen verschoben werden dürfen, wie es das BGB vorschreibt, Az.: 1 BvR 1741/09

Die 2005 per Gesetz erlassene Zusammenfassung der Uni-Kliniken und die damit verbundene Verschiebung der Arbeitnehmer an die Rhön-Kliniken verletzt die Verfassung, stellt das Bundesverfassungsgericht am 16.2.2011 in einem Beschluß zum Verfahren 1 BvR 1741/09 fest, Pressemitteilung Nr. 15/2011 .

Wie beim BGB Pragraph 613a für Betriebsübergänge müssen nach Meinung des Verfassungsgerichtes selbstverständlich auch öffentliche Arbeitnehmer eine Möglichkeit haben, einem Übergang in einen Privatbetrieb zu widersprechen, auch wenn die Privatisierung scheitern kann, wenn zuviele Widersprüche vorliegen. Es ist dennoch ungewiß, ob die geforderte Nachbesserung des Gesetzes über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg den Verkauf noch rückgängig machen kann.

Die Hessische Staatsregierung hat noch unter Koch beim Verkauf der Kliniken rücksichtslos und einseitig gegen 10.000 Arbeitnehmer gehandelt, was eigentlich kein Geheimnis ist, und bekommt nun die Quittung aus Karlsruhe. Ausgerechnet der Nachfolger Bouffier aus Giessen muß nun die Scherben kitten.

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