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EuGH: Urlaub bleibt trotz Krankheit

erstellt von valter zuletzt verändert: 20.01.2009 12:49
Der Urlaubsanspruch verfällt nicht bei Krankheit. Erkrankte Arbeitnehmer müssen den Urlaub nach Rückkehr nehmen oder ausbezahlt bekommen.

Der Europäische Gerichtshof hat ein Grundsatzurteil über den Urlaub gefällt, wonach der Urlaubsanspruch bei erkrankten Arbeitnehmern nicht verfällt, sondern gewährt werden muss. Ist ein Arbeitnehmer inzwischen in Rente, dann ist der Urlaubsanspruch zu vergüten. Das Urteil findet man hier mit den Aktenzeichen C-520/06 und C-350/06.

Der EuGH bricht damit die langjährige Praxis des Bundesarbeitsgerichtes , wonach der Urlaub bei ganzjähriger Krankheit verfallen ist. Der Luxemburger Gerichtshof hebt damit BAG Urteile auf, die bisher stets zu ungunsten der erkrankten Arbeitnehmer gefällt wurden, AP vom 20.1.09.

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