Unabhängigkeit des Datenschutzes ist in Deutschland mangelhaft
Nach einem Schreiben der Generaldirektion für Justiz, Freiheit und Sicherheit , ist der Datenschutz nicht neutral, wenn er bei den Regierungspräsidien angesiedelt ist. In heise vom 23. 7.05 sind mit der Erläuterung auch Beispiele angegeben, bei denen ein staatlich abhängiger Datenschutz doch nicht funktioniert.
Netzwerk IT kann diese Forderung nur unterstützen. Die ebenso staatlich abhängigen Datenschutzbehoerden in Dresden und NRW hatten dem Datenschutz bisher keinen guten Dienst erwiesen, indem sie auf konkrete Hinweise einfach abwarten, ob sich die tatsächlichen Probleme bei örtlichen Unternehmen nach Beamtenart von selbst erledigen können. Bei staatlich unabhängigen Instanzen wie einem Ombudsmann in anderen EU Ländern könnte der Datenschutz, der ohnehin zur Terrorbekämfung immer mehr Federn lassen muss, besser und effektiver handeln und bei den auffällig gewordenen Firmen Infineon und CINRAM tatsächlich etwas erreichen. In solchen Firmen gibt es selten nur beim Datenschutz sondern auch auch mit anderen Gesetzen Probleme, denen zum Schutze der Arbeitnehmer wieder zur Geltung zu helfen wäre.
Die Unabhängigkeit des Datenschutzes vom Staat wäre ein Schritt in die richtige Richtung, damit die genannten, bisher nicht gerade übereifrigen Datenschützer die nötige Motivation bekommen, gegen die Datenschutzverletzungen vorzugehen.