Moral und Ethik werden dem Profit geopfert
Die von Konzernen gern zur Disziplinierung der Mitarbeiter verwendete Ethik wird besonders gern dann mißbraucht, wenn das Management dabei erwischt wurde, diese Ethik dem Profit zu opfern. Die immer weiter ausuferndenSiemens Bestechungen rufen geradezu nach einer Ethik Kampagne.
Der inzwischen aus Europa weggegangene Wal-Mart hatte beispielsweise eine Ethik zum Liebesleben der Mitarbeiter propagiert, die selbst den Gerichten zu weit ging.
Das ARD hat in seiner Sendung über den Automobilzulieferer HIB der Dräxlmaier Group die Verlogenheit der Ethik herausgearbeitet. In dem Beitrag gaben Verantwortliche offen zu, pflichtwidrig gehandelt zu haben und sich dabei eine Ordnungswidrigkeit verursacht zu haben, als sie quasi über Nacht an einem Wochenende den Böblinger Zweigbetrieb demontiert hatten, um die Arbeit in ein Billiglohnland zu verlagern.
Typisch in der Sendung war auch, daß der Verantworliche sich nicht mehr sehen ließ und untergebene Manager vorschickte, die den kritischen Fragen nach der Moral nicht gewachsem waren. An einem anderen Beispiel der Firma IXION kann man auf dieser Plattform ähnliche Sprachlosigkeit bei Managern beobachten, die ihre Moral verloren haben und mit Beschuldigungen davon abzulenken versuchen. Soziale Verantwortung ist in Führungskreisen inzwischen ein belächeltes Relikt der Vergangenheit geworden. Leider messen Kunden wie Daimler ihre Zulieferer auch nicht nach moralischen Maßstäben.
Die Sendung machte auch deutlich, daß so ein totaler Moralverlust bei allen Entlassungswellen, sei es zur Gewinnsteigerung der Allianz oder sei es als Synergieeffekt bei Alcatel-Lucent eintreten muß und die Art, wie sich Manager ggf. mit illegalen Methoden vor Verantwortung drücken, schon Schule macht.
Diese Sendung zeigt, daß Moral oder Ethik und Wirtschaft unvereinbar sind. Den brutalen menschenverachtenden Methoden der besonders rücksichtslosen Manager kann nur noch mit wirksamen Sanktionen in der Betriebsverfassung begegnet werden, die bisher fehlen. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, die Betriebsverfassung entsprechend zu ergänzen, um die gezeigten Auswüchse nicht zur Methode werden zu lassen.