Neue Willkürgrenzen
Bis jetzt gab es Spezialisten die sich als Ratgeber dafür brüsteten, sogar Unkündbare aus Unternehmen zu entfernen. Dabei bedienten sie sich der Bagatellkündigung , die durch ein neues BAG Urteil vom 10.6.2010 neue Grenzen bekam.
In der Arbeitgeberpresse wird die neue Rechtsprechung damit beschrieben:
- Bisher konnte man rausfliegen, wenn man den Kugelschreiber seines Arbeitgebers einsteckt. Das sei hart. Wie bitte, Rausfliegen ist hart - aber gerechtfertigt?
- Für Arbeitgeber sind das Naschen an einem Bienenstich oder Maultaschen Vermögensdelikte. Dabei haben sie vollkommen vergessen, das Vermögen einer Bagatelle ins Verhältnis zum eigenen Vermögen zu setzen. Die Verhältnismäßigkeit gerät vollends aus den Fugen, wenn das Vermögen von kriminellen Steuersündern zum Freikaufen genutzt wird. Wer hat schon versucht sich mit einer Bulette freizukaufen?
In vielen Zeiten erntete Justitia ein zweifelndes Kopfschütteln, nicht erst vor hunderten Jahren schon in Eisen gegossen in der Sebaldkirche zu Nürnberg. Auch Tucholski fiel die Rechtslastigkeit der Justiz auf, mit der die Basisgewerkschaft FAU zu kämpfen hatte und gleichzeitig mit Emmelys BAG-Urteil einen lange fälligen Sieg errang.
Es hat sehr lange gedauert, bis Arbeitgeber erst durch Gerichte dazu gebracht werden müssen, dass sie es mit Menschen zu tun haben, bei denen man keine anderen Maßstäbe als bei sich selbst anlegen kann.